Grundsatz-Sieg vor dem BGH: Ärztin darf raus aus jameda.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass jameda eine von HÖCKER Rechtsanwälte vertretene Ärztin vollständig aus dem Portal löschen muss (BGH, Urt. v. 20.02.2018 – Az. VI ZR 30/17).

Das Gericht folgt damit der Argumentation von HÖCKER Rechtsanwälte, wonach bei der Frage, ob ein Arzt gegen seinen Willen eine Aufnahme in ein Bewertungsportal dulden muss, zwischen klassischen reinen Bewertungs­portalen einerseits und Portalen mit Präsentations- und Werbemöglichkeiten zugunsten der zu bewertenden Ärzte andererseits zu unterscheiden ist: Während klassische reine Bewertungsportale eine gesellschaftlich gewünschte Funktion erfüllen, verfolgen Portale mit Präsentations- und Werbemöglichkeiten zugunsten der zu bewertenden Ärzten vornehmlich profitorientierte Zwecke des Betreibers und dessen jeweiligen zahlenden Kunden. Für solche Zwecke müssen Ärzte ihre Daten nicht zwangsweise hergeben. Erst recht müssen es Ärzte nicht dulden, im Rahmen solcher Portale mit ihrem jeweiligen (Zwangs-)Profil unmittelbar als Werbefläche für zahlende Konkurrenten herzuhalten.

Die Entscheidung des BGH ist insoweit bahnbrechend, als der BGH im Jahr 2014 schon einmal über die Aufnahme eines Arztes speziell in das Portal jameda zu entscheiden hatte. Damals hielt der BGH die Aufnahme für zulässig, weil er aus prozessualen Gründen unterstellen musste, dass jameda ein klassisches reines Bewertungsportal sei. Zur Finanzierung von jameda durch sog. „Premium-Pakete“ und der damit einhergehenden Ungleichbehandlung von Ärzten hinsichtlich der Profilgestaltung und der Frage, ob auf dem eigenen Profil Werbung für Konkurrenten angezeigt wird, war damals schlicht nicht rechtzeitig vorgetragen worden. Faktisch führte dies dazu, dass Ärzte bislang nur die Wahl hatten, entweder ihre unvorteilhafte Darstellung auf jameda und die damit einhergehende Umleitung interessierter Nutzer auf die Profile zahlender Konkurrenten hinzunehmen oder ihrerseits jeden Monat Geld an jameda zu zahlen, um vorteilhaft präsentiert zu werden und von Werbung auf dem eigenen Profil verschont zu werden. Dieser Praxis hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben.

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke und Rechtsanwältin Dr. Anja Wilkat zu der Entscheidung:

„Wir freuen uns, dass mit der "Schutzgelderpressung" seitens jameda nun endlich Schluss ist. Dass sich Ärzte anonyme Bewertungen im Internet gefallen lassen müssen, ist schlimm genug. Eine Zwangsteilnahme an einer profitorientierten Werbeplattform, bei der die Bewertungsfunktion nur dazu dient, sich möglichst alle Ärzte und Zahnärzte Deutschlands zu Werbezwecken einzuverleiben, kann erst recht niemandem zugemutet werden. Insoweit sind alle Ärzte und Zahnärzte Deutschlands aufgerufen, nunmehr ihrerseits ihren Austritt aus dem System jameda durchzusetzen.“

Zur Pressemitteilung des BGH geht es hier.