Gericht verbietet Twitter-Sperre wegen angeblicher Verstöße gegen interne Richtlinien.

„Wir haben festgestellt, dass dieser Account gegen die Twitter-Regeln verstößt.“

Diese Twitter-Meldung erhalten aktuell zahlreiche Nutzer. Unter ihnen die Staatssekretärin Sawsan Chebli, die Jüdische Allgemeine, Rechtsanwälte und auch Parteien mitten im Europawahlkampf. Jüngst wurde Twitter daher sogar vom Digitalausschuss des Bundestages zum Rapport bestellt.

Grund für die Sperren sind angebliche Verstöße gegen eine neue Twitter-Richtlinie zur Verhinderung von Wahlmanipulationen.

Was sinnvoll klingt, ist miserabel umgesetzt: Der Richtlinie fallen zahlreiche Beiträge zum Opfer, die nicht im Entferntesten etwas mit Wahlmanipulationen zu tun haben. Tweets werden massenhaft gelöscht, Nutzer grundlos gesperrt.

Das LG Berlin hat nun als erstes deutsches Gericht die Sperr-Willkür von Twitter untersagt.

Das Gericht hat auf Antrag von HÖCKER eine einstweilige Verfügung gegen Twitter erlassen, wonach die angegriffene Account-Sperre sofort aufzuheben ist. Zulässige Meinungsäußerungen seien grundlos unterdrückt worden, so das LG Berlin. Die Kosten für das Verfahren wurden Twitter voll auferlegt.