Falschbehauptung der Tagesschau zu Correctiv-Bericht verboten: Keine Pläne zur Ausweisung deutscher Staatsbürger in Potsdam diskutiert
Der Staatsrechtler und Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau ist mit HÖCKER vor dem OLG Hamburg erfolgreich gegen Falschbehauptungen des NDR in einem Bericht der Tagesschau vorgegangen.
Fake News in der Tagesschau: In Potsdam wurden Pläne zur Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert
Die Tagesschau hatte in einem Online-Artikel u.a. berichtet, in Potsdam seien Pläne zur Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden. Diese Pläne bewertete ein Rechtsanwalt Karpenstein im Tagesschau-Bericht als „ganz klar verfassungswidrig“ und „das setze einen Staatstreich voraus.“
Das stimmt nicht: „Ausweisung“ bedeutet nach gängigem Verständnis eine zwangsweise Ausweisung unter Entzug der Aufenthaltserlaubnis. Sieben Teilnehmer des Treffens, darunter auch Herr Vosgerau, haben eidesstattlich versichert, dass auf dem Potsdam-Treffen keine zwangsweise Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant wurde.
Tagesschau wollte Falschbehauptung trotz besseren Wissens weiter verbreiten
Besonders bemerkenswert ist der Umstand, dass die Tagesschau eine Korrektur alleine deswegen ablehnte, weil Herr Vosgerau von der Äußerungen nicht betroffen sei. Davon einmal abgesehen, dass gerade der NDR maßgeblich dazu beigetragen hat, Herrn Vosgerau im Zusammenhang mit dem privaten Potsdamer Treffen als Teilnehmer bekanntzumachen: man sollte eigentlich erwarten, dass eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt sich der Wahrheit schlechthin verpflichtet fühlt und nicht nur dann, wenn wahrheitsgemäße Berichterstattung ihres Erachtens auch gerichtlich erzwungen werden kann.
OLG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung
Das LG Hamburg hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in der Tat zunächst zurückgewiesen, weil Herr Vosgerau nicht namentlich genannt werde und daher nicht in seinen Persönlichkeitsrechten betroffen sei. Auf die sofortige Beschwerde hat das OLG Hamburg nun eine einstweilige Verfügung erlassen (Beschl. v. 23.7.2024. Az. 7 W 78/24, nicht rechtskräftig). Die Erkennbarkeit ergebe sich daraus, dass in dem angegriffenen Artikel auf den Correctiv-Bericht verwiesen wurde und Herr Vosgerau darin mehrfach erwähnt werde. Zu den beanstandeten Äußerungen führte das Gericht u.a. aus:
„Prozessual ist von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden, auszugehen.“
Dr. Carsten Brennecke: „Das Verfahren wirft ein Schlaglicht auf die journalistischen Standards des NDR, speziell in der Redaktion der Tagesschau. Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, wenn die Tagesschau die Löschung von Falschbehauptungen mit der Begründung ablehnt, dass der Beschwerdeführer dabei nicht namentlich benannt werde. Die Tagesschau hielt trotz der Hinweise auf Falschbehauptungen hartnäckig an deren Verbreitung fest. Das erschüttert das Vertrauen in eine seriöse Berichterstattung der Tagesschau. Leser und Zuschauer der Tagesschau erwarten, dass dieses Flaggschiff der deutschen Nachrichten Hinweise auf Falschbehauptungen ernst nimmt und beanstandete Falschbehauptungen sofort löscht – und zwar unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer dadurch in eigenen Rechten verletzt ist oder nicht. Das Verfahren zeigt zudem, welche dramatischen Folgen die manipulative Correctiv-Berichterstattung hat: Medien haben sich dadurch in die Irre führen lassen und die fragwürdigen Wertungen Correctivs in dramatisierten Falschbehauptungen zugespitzt, ohne die Correctiv-Berichterstattung kritisch zu hinterfragen."