Endlich amtlich: Maaßen wechselt zu HÖCKER.

Zum 1. Oktober 2019 wechselt der frühere Präsident des Bundesverfassungsschutzes Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Maaßen als Of-Counsel in das Managing Board der Kölner Medienrechtskanzlei HÖCKER.

Hans Georg Maßen, Prof. Dr. Ralf Höcker

Dass sich Dr. Hans-Georg Maaßen nach seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nicht zur Ruhe setzen würde, hatten viele geahnt. Manch einer hat inzwischen zu spüren bekommen, dass der frühere Verfassungsschutzpräsident keineswegs beabsichtigt, in Frührente zu gehen.

Im März 2019 lernte Maaßen Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker auf einer Vortragsveranstaltung in Köln kennen. Bei diesem und weiteren Treffen stellten beide fest, wie gut sich ihre Erfahrungen ergänzen: Die Kanzlei HÖCKER baut gerade – soweit ersichtlich als erste und einzige deutsche Medienrechtskanzlei - ein Dezernat für öffentliches Äußerungsrecht auf. Was dürfen Staatsanwaltschaften in Pressemeldungen über einen Beschuldigten preisgeben? Wie neutral und sachlich müssen sich Minister oder Bürgermeister in der Öffentlichkeit äußern? Fragen wie diesen geht HÖCKER für seine Mandanten nach. Und genau dabei kann Herr Dr. Maaßen die Kanzlei unterstützen. Denn Maaßen ist nicht nur der bekannte Experte im Bereich der inneren Sicherheit und der geheimen Nachrichtendienste, sondern auch ein ausgewiesener Fachmann im öffentlichen Recht und in der politischen Kommunikation. Neben seiner langen Zeit im Nachrichtendienst und im Bundesinnenministerium war er über 15 Jahre Lehrbeauftragter für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht an der Freien Universität Berlin und ist Autor zahlreicher Fachbücher und Fachveröffentlichungen.

Die Kanzlei HÖCKER vertritt jeden, der sich von rechtswidriger Berichterstattung betroffen sieht. Das gehört zu unserem Berufsethos. Zu unseren Mandanten gehören Politiker sämtlicher im Bundestag vertretenen Parteien. Auf Wunsch von Herrn Maaßen wird er persönlich jedoch nicht befasst sein mit Mandaten der Linken, der Grünen, der AfD oder von Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes.

Prof. Dr. Ralf Höcker, Gründer und Partner von HÖCKER, erklärt:
„Wir freuen uns, dass wir Herrn Maaßen für unsere Kanzlei begeistern konnten. Herr Maaßen teilt mit uns das Ziel, Opfer rechtswidriger Berichterstattung juristisch zu unterstützen. Die Kanzlei wird von seiner Berufserfahrung, seinen Fachkenntnissen und von seiner Urteilsfähigkeit profitieren können.“