Der BREXIT und seine Folgen für EU-weite Marken, Geschmacksmuster und Verträge

1. Verliere ich durch den Brexit meinen Rechtsschutz in Großbritannien?

Unionsmarken und Geschmacksmuster gelten für die gesamte EU. Doch was passiert, wenn Großbritannien tatsächlich die EU verlässt? Verlieren diese Rechte dann dort ihren Schutz? Im Moment weiß das noch niemand. Zwei Szenarien sind denkbar:

a) Szenario 1: Alles bleibt beim Alten

Großbritannien und die EU vereinbaren ausdrücklich, dass Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster weiterhin auch in Großbritannien gelten. Wenn es so kommt, ändert sich nichts. Wer bisher Schutz für Großbritannien hatte, behält ihn auch in Zukunft.

b) Szenario 2: Verlust des Schutzes in Großbritannien

Falls die EU nicht bereit ist, Großbritannien auch nach dem Brexit Schutz für Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu gewähren, verlieren diese Rechte mit dem Brexit ihre Schutzwirkung für das Territorium Großbritanniens. Wer vorher Schutz in allen 28 EU-Ländern hatte, hat ihn dann nur noch in 27. Für Großbritannien könnten sich unbefugte Dritte die frei gewordenen Rechte „unter den Nagel reißen“ und der bisherige Rechteinhaber verlöre dort seinen Schutz.

2. Unsere Empfehlung: Jetzt Rechte in Großbritannien schützen

Welches der beiden Szenarien sich verwirklicht, steht in den Sternen. Wir empfehlen unseren Mandanten daher, sicherheitshalber schon jetzt nationale Schutzrechte für Großbritannien  anzumelden. So gewinnen Sie ein mögliches Wettrennen um den Schutz Ihrer Marken und Designs für Großbritannien.

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser:
Wer sich darauf verlässt, dass seine EU-Marken und -Geschmacksmuster auch nach dem Brexit in Großbritannien gelten, geht ein erhebliches Risiko ein. Sicher ist nur eine zusätzliche nationale Anmeldung. Und die sollte so schnell wie möglich erfolgen, damit kein anderer schneller ist.

3. Kontaktdaten

Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und Kosten einer Schutzrechtsanmeldung in Großbritannien, die dann parallel zu Ihrem EU-Schutzrecht bestehen würde.

Gerne überprüfen wir auch Ihre bestehenden Lizenz- und Vertriebsverträge auf Anpassungsbedarf, falls dort als Geltungsgebiet die „Europäische Union“ genannt sein sollte. Wir stellen sicher, dass Ihre Verträge auch nach einem Brexit weiterhin in Großbritannien gelten. 

Kontaktieren Sie uns gerne:

contact@hoecker.eu
Tel.: 0221/ 933 19 10