Arztbewertungsportale - Ärzte klagen weiter auf Profillöschung.

Auch durch das Jameda-Urteil des BGH aus dem Februar diesen Jahres (Urt. v. 20.02.2018, Az. IV ZR 30/17) ist der Streit um die Listung auf Bewertungsportalen noch nicht zu Ende: Nachdem Jameda nur geringfügige Änderungen in dem Arztbewertungsportal vorgenommen hat und meint, so die Vorgaben der BGH-Entscheidung zu erfüllen, klagen weitere Ärzte auf Löschung ihres ungewollt angelegten Profils (vgl. hier).

Zur Erinnerung:
Mit dem von einer Kölner Hautärztin erstrittenen BGH-Urteil war erstmals dem Löschungsbegehren im Hinblick auf das von Jameda ungewollt angelegte Profil stattgegeben worden. Erstmalig hatte der BGH berücksichtigen müssen, welches Geschäftsmodell der Bewertungsplattform zugrunde liegt. Nach Ansicht des BGH kann sich Jameda nicht (mehr) auf eine Rolle als „neutraler Informationsmittler“ zurückziehen. Vielmehr verschaffe die Plattform zahlenden Kunden durch die Art der Werbung, die sie auf ihrem Bewertungsportal anbiete, verdeckte Vorteile. Im Ergebnis führte dies zu einem Anspruch der Kölner Ärztin auf Löschung des gesamten Profils. Das Urteil blieb nicht ohne Folgen, denn Jameda beendete postwendend die damalige Werbepraxis auf den Profilseiten der nicht-zahlenden Ärzte, indem es die direkte Werbung für die zahlende Konkurrenz auf den sogenannten Basis-Profilen einstellte.

Das reicht allerdings vielen Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe nicht. Die nicht-zahlenden Ärzte sehen sich durch die unvorteilhafte Darstellung in „Basis“-Profilen gegenüber den zahlenden Kunden immer noch benachteiligt. Es gibt weiterhin zahlreiche offene und verdeckte Ungleichbehandlungen. Die von Jameda vorgenommenen Veränderungen haben insoweit allenfalls einen kosmetischen Effekt. Sie ändern nichts daran, dass Jameda weiterhin die ungewollt angelegten „Basisprofile“ als Werbefläche für die zahlende Kundschaft benutzt.

Dagegen setzen sich nicht-zahlende Ärzte zur Wehr und haben Jameda zur Löschung der sog. Basis-Profile aufgefordert. Da Jameda die Löschung ablehnt, wurden nun die ersten Klagen auf Profillöschung eingereicht. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen wird es zum einen um die Frage gehen, ob das Geschäftsmodell zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung führt und Jameda überhaupt kein „neutraler Informationsmittler“ sein kann. Eine Zwangslistung könnte jedoch allenfalls bei einer „Neutralität“ des Plattformbetreibers gerechtfertigt sein. Zudem wird es aber auch eine Neubewertung der datenschutzrechtlichen Fragen aufgrund des neuen Datenschutzregimes durch die DSGVO geben. Dies könnte zu einer Verschiebung der Interessengewichtung im Sinne der Ärzte führen.

HÖCKER vertritt aktuell mehrere Ärzte, die von Jameda die Löschung der ungewollt angelegten Profile verlangen.