12.000 Euro Strafe wegen Verstoßes gegen Unterlassungserklärung.

Ein Online-Händler muss EUR 12.000 an einen Wettbewerber zahlen. Er hatte auf Amazon in wettbewerbswidriger Weise mit einem Testsiegel geworben. Auf die Abmahnung des Wettbewerbers gab er eine Unterlassungserklärung ab. Allerdings warb er auch danach auf seiner Webseite, auf eBay und auf eBay-Kleinanzeigen mit dem Testsiegel. Der Wettbewerber mahnte ihn deshalb erneut ab und forderte zudem eine Vertragsstrafe.

Wegen dieser Verstöße gegen die Unterlassungserklärung verklagte der Wettbewerber den Händler vor dem LG Köln. In der mündlichen Verhandlung einigten sich die Parteien auf Vorschlag des Gerichts auf eine Zahlung von EUR 12.000. Zudem muss der Online-Händler die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Rechtsanwalt Dr. Gräbig:

„Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, muss vorher sorgfältig prüfen, ob er die Verstöße auf allen anderen Internetpräsenzen abgestellt hat. Sonst kann die Sache sehr teuer werden. Unser Mandant hat sich über die 12.000 Euro natürlich sehr gefreut.“