Vosgerau dreht das Spiel gegen Correctiv in der zweiten Halbzeit: Zwei weitere Correctiv-Falschbehauptungen zum Potsdam-Treffen verboten – Jetzt steht es 3:1 für Vosgerau!

Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat wieder einmal gegen die Falschberichterstattung im Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen gewonnen: Das Landgericht Berlin hat Correctiv jetzt zwei weitere Falschbehauptungen im Bericht zum Potsdam-Treffen verboten (n.rk.). Verboten wurde die falsche Behauptung, Vosgerau habe in Potsdam gegenüber jungen Wählerinnen türkischer Herkunft Bedenken geäußert, dass diese sich keine unabhängige Meinung bilden könnten. Verboten wurde auch die Falschbehauptung dass er dies auf Correctiv-Fragen auch noch bestätigt habe. 

Richtig ist, dass Dr. Vosgerau gegenüber jungen Wählerinnen türkischer Herkunft keine Bedenken geäußert hat, dass sie sich eine unabhängige Meinung bei Wahlen bilden können. Stattdessen hatte er zu rechtlichen Problemen bei der Briefwahl vorgetragen und dabei das fiktive Beispiel gebildet, dass eine junge Wählerin türkischer Herkunft dann bei der Ausübung ihrer frei getroffenen Wahlentscheidung nicht über den von der Verfassung vorausgesetzten Freiheitsgrad verfüge, wenn sie den Wahlzettel zu Hause unter Aufsicht ihres Vaters und mehrerer Brüder ankreuze.

Während Correctiv somit den falschen Eindruck erweckte, Vosgerau habe jungen Wählerinnen mit türkischem Migrationshintergrund die kognitiven oder kulturellen Fähigkeiten abgesprochen, eine eigene Wahlentscheidung für eine Partei zu treffen, hat Vosgerau tatsächlich etwas ganz anderes gesagt: Lediglich in einem Beispielfall hat er deutlich gemacht, dass es die Situation geben kann, dass eine junge türkische Briefwählerin an der Ausübung ihrer freien Wahlentscheidung von Dritten unter Druck gehindert wird.

Falsch ist laut Landgericht Berlin auch die Behauptung Correctivs, Vosgerau habe dies auf Correctiv Fragen hin bestätigt. Denn einerseits hatte Correctiv Vosgerau in seiner Anhörung gar nicht mit der anschließenden Falschbehauptung konfrontiert, er habe Bedenken im Hinblick auf die Fähigkeit zur Meinungsbildung geäußert. Zudem hat Vosgerau den Vorhalt Correctivs nicht bestätigt, sondern er hat ihm widersprochen.

Correctiv wurden nun vom Landgericht Berlin die nachstehenden zwei fettgedruckten falschen Behauptungen verboten: 

Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge WählerInnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten. 

Auf Correctiv-Fragen hin bestätigt er diesen Satz später. 

 

Landgericht Berlin spricht von Correctiv-„Framing“

Das Landgericht Berlin spricht in seiner Urteilsbegründung von einem „Framing“ Correctivs gegenüber Dr. Vosgerau und kritisiert, dass Correctiv nicht nur falsch zum Treffen berichtet habe, sondern dann auch noch die Kommunikation Vosgeraus mit Correctiv, insbesondere sein Dementi auf die Presseanfrage, völlig falsch wiedergegeben habe. 

Spiel gedreht: 3 zu 1 für Vosgerau

Damit hat Dr. Vosgerau das Ergebnis des vorausgehenden einstweiligen Verfügungsverfahrens gedreht. Die Hamburger Gerichte hatten in einem vorangehenden Eilverfahren, in dem der Sachverhalt naturgemäß nur schnell und oberflächlich geprüft wird, zu Gunsten von Dr. Vosgerau bereits eine Falschbehauptung Correctivs verboten, den Verbotsantrag aber im Übrigen zurückgewiesen. Diesen Zwischenerfolg hatte Correctiv in Pressemitteilungen als 2 zu 1-Sieg lautstark gefeiert. Das hat das Landgericht Berlin nun in einem Hauptsacheklageverfahren, in dem eine vertiefte Prüfung erfolgt, korrigiert, sodass Vosgerau bei seinen Angriffen auf den Correctiv-Bericht nun weit überwiegend gewonnen hat (n.rk.). 3 von 4 angegriffenen Behauptungen wurden verboten. Ob Correctiv nun die Pressemitteilungen, die von einem 2 zu 1-Sieg sprechen, korrigiert? 

 

„Versicherung“ des Correctiv-„Zeugen“ Erik Ahrens wird Correctiv zum Verhängnis

Correctiv versuchte, seine Falschberichterstattung vor dem Landgericht Berlin dadurch zu retten, dass Correctiv ausgerechnet eine „Versicherung“ des „Zeugen“ Erik Ahrens vorlegte, die dieser vor einem Notar abgegeben hatte. Erik Ahrens ist ein rechtsradikaler Verschwörungstheoretiker, der sich offen zu Lügen bekennt und sich damit rühmt, dass er sich im Kampf „gegen rechts“ auch gerne strafbar macht: https://www.hoecker.eu/news/correctiv-quelle-erik-ahrens-gesteht-rechte-bek%C3%A4mpft-er-mit-l%C3%BCgen 

Correctiv hat einen von den Medien kaum beachteten Nachfolgebericht zum Potsdam-Treffen auf angebliche Aussagen dieses windigen Zeugen gestützt.

Dessen Versicherung hat Correctiv nun beim Landgericht Berlin in Kopie vorgelegt. Das ist eine weitere journalistische Bankrotterklärung Correctivs: Echte, seriöse Journalisten hätten nicht auf eine solche Aussage gesetzt.

Die Vorlage der „Versicherung“ von Ahrens ist Correctiv nun auf die Füße gefallen:

Denn Ahrens Schilderung der Vorgänge bestätigte die Aussage Vosgeraus, dass er keine Bedenken gegenüber jungen Wählerinnen türkischer Herkunft bezüglich der politischen Meinungsbildung geäußert hat. Auch deshalb wurde die Vorlage der „Versicherung“ von Ahrens für Correctiv zum Bumerang.

Bemerkenswert ist dabei: Correctiv hat sich nicht getraut, die sog. „Versicherung“ von Ahrens im Original unterzeichnet vor Gericht vorzulegen. Correctiv legt nur eine Kopie vor. Dafür mag es gute Gründe geben: Denn eine im Original unterzeichnete eidesstattliche Versicherung hätte dazu geführt, dass diese vor einer zuständigen Behörde im Sinne der Strafvorschrift § 156 Strafgesetzbuch, dem Gericht, abgegeben worden wäre und Falschaussagen von Ahrens in der „Versicherung“ dann strafbar gewesen wären. Das ist ein Indiz dafür, dass man auch im Hause Correctiv nicht vom Wahrheitsgehalt der „Versicherung“ von Erik Ahrens überzeugt ist und durch die Vorlage einer bloßen, beweisrechtlich unerheblichen Kopie der „Versicherung“ möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen einer Falschaussage von Erik Ahrens vermeiden wollte.

Dr. Carsten Brennecke:

„Ulrich Vosgerau erzielt im Kampf gegen die Correctiv-Berichterstattung einen Erfolg nach dem anderen. 
Correctiv selbst wurden nun schon drei Falschbehauptungen verboten. Und die Hauptaussage Correctivs, zu Potsdam bleibe ein „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ zurück, wird gerade in einem Hauptsacheklageverfahren als weitere Falschbehauptung angegriffen. 
Darüber hinaus haben zahllose Medien gerichtliche Verbote kassiert, weil sie sich durch die irreführende Berichterstattung Correctivs zu den Falschbehauptungen haben hinreißen lassen, in Potsdam sei die Ausweisung, Abschiebung oder Deportation Deutscher besprochen oder geplant worden, bzw. geplant worden, Deutschen das Wahlrecht oder die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen.
Die Entscheidung des Landgerichts Berlin trägt dazu bei, eine der größten Lügengeschichten der deutschen Pressegeschichte weiter zu widerlegen.“