Verbot gegen Zentrum für politische Schönheit – Keine Ausweisungspläne in Potsdam - Unterstellung eines Meineids gegenüber Dr. Vosgerau ist rechtswidrig

Dem Zentrum für politische Schönheit wurde im Namen von Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) durch das Landgericht Berlin eine Desinformation zum Potsdam-Treffen verboten.

Wer ist das Zentrum für politische Schönheit?

Das Zentrum für politische Schönheit, hinter dem der Berliner Philipp Ruch steckt, gerät immer wieder durch grenzwertige bis rechtswidrige linksradikale Aktionen negativ in die Schlagzeilen. Gerade erst wurde die Instrumentalisierung des Tods von Walter Lübcke, dessen Statue das Zentrum für politische Schönheit vor der CDU-Parteizentrale in Berlin aufgestellt hat, nicht nur durch Bundeskanzler Merz kritisiert, sondern auch durch die Familie Lübcke: Diese kritisierte, es sei der falsche Anschein vermittelt worden, die Familie Lübcke sei in die Planung der Aktion eingebunden gewesen. 

LG Berlin verbietet Desinformation des Zentrums für Politische Schönheit

Nun ist dem Zentrum für politische Schönheit, namentlich Philipp Ruch, durch das Landgericht Berlin eine Desinformation zum Potsdam-Treffen verboten worden (n.rk.).

Das Zentrum für politische Schönheit hatte auf X die folgende Nachricht verbreitet:

BREAKING: Der erste Teilnehmer der Potsdamer Deportationskonferenz ist bereit, vor Gericht zu bezeugen, dass es um die Ausweisung deutscher Staatsbürger ging! Damit verliert @UlrichVosgerau nicht nur seine Anwaltslizenz, sondern wird wegen Meineids im Knast landen!

Das Landgericht Berlin hat dem Zentrum für politische Schönheit diese Aussage verboten.

Mit dieser Äußerung behauptet das Zentrum nach Feststellung des Landgerichts Berlin ein angeblich straf- und berufsrechtlich relevantes Fehlverhalten des Herrn Dr. Vosgerau mit der vermeintlichen Konsequenz eines Widerrufs der Anwaltszulassung und der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Dieses angebliche Fehlverhalten begründet das Zentrum für politische Schönheit fälschlich mit dem Vorwurf, Dr. Vosgerau habe wahrheitswidrig und in strafrechtlich relevanter Weise behauptet, es sei auf dem Potsdam-Treffen nicht um die Ausweisung deutscher Staatsbürger gegangen. 

Tatsächlich sind die Vorwürfe des Zentrums bestätigt durch das LG Berlin unbegründet:

Das Landgericht Berlin hat im Verfahren als unstreitige Tatsache festgestellt, dass in Potsdam keine Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant wurde, sondern vielmehr umgekehrt ausdrücklich festgestellt wurde, dass eine Abschiebung von Menschen mit deutschem Pass gar nicht möglich ist, Zitat:

„Auf eine Rückfrage der Teilnehmerin Silke Schröder in einer Diskussionsrunde im Anschluss an seinen Vortrag antwortete Martin Sellner, dass bei auffälligen Personen mit deutschem Pass keine Abschiebung möglich sei.“

Sein gerichtliches Verbot begründet das LG Berlin wir folgt: Der Leser könne die Aussage des Zentrums so verstehen, dass Dr. Vosgerau in seiner eidesstattlichen Versicherung eine falsche Angabe zu Ausweisungsplänen gemacht habe.

Tatsächlich sei der gegenüber Herrn Dr. Vosgerau erhobene Vorwurf, er habe in seiner eidesstattlichen Versicherung eine falsche Angabe gemacht, nicht gerechtfertigt: Denn dieser habe in seinen eidesstattlichen Versicherungen richtigerweise angegeben, dass die Ausweisung deutscher Staatsbürger in Potsdam zwar thematisiert wurde, dies aber so, dass eine Ausweisung deutscher Staatsbürger nicht möglich ist. Da diese Angabe stimmt, sei der gegenüber Herrn Dr. Vosgerau erhobene Vorwurf, er habe eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, sachlich nicht gerechtfertigt. 

Dr. Carsten Brennecke:

Das Verfahren führt zu mehreren erfreulichen Klarstellungen: Das Gericht hat im unstreitigen Tatbestand festgehalten, dass in Potsdam keine Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen wurde, sondern umgekehrt durch Martin Sellner ausdrücklich geäußert wurde, dass eine solche Ausweisung gar nicht möglich ist.

Immer wieder hatten linke Aktivisten im Anschluss an die zahlreichen, durch Dr. Vosgerau erfolgreich geführten Gerichtsverfahren haltlose Verdächtigungen erhoben, er könne in seinen eidesstattlichen Versicherungen etwas Falsches gesagt haben. Auch diesen Anschuldigungen wurden mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin einmal mehr der Nährboden entzogen: Das Landgericht stellt fest, dass Dr. Vosgerau im Hinblick auf seine Versicherungen, dass es in Potsdam keine Abschiebungspläne gab, keine falsche eidesstattliche Versicherung vorgeworfen werden kann und darf.

Das Verfahren gegen das Zentrum für politische Schönheit reiht sich ein in die zahlreichen erfolgreichen Gerichtsverfahren, mit denen sich Dr. Ulrich Vosgerau gegen die Desinformation im Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen und dadurch ausgelöste, vielfach gerichtlich verbotene Falschberichterstattungen zu diesem Treffen gewehrt hat. Doch obwohl sich Dr. Vosgerau in vielen Dutzend Fällen gegen falsche Berichte durchgesetzt hat, ist er unverändert mit ganz erheblichen Prozess- und Anwaltskosten belastet. Dies liegt darin, dass nach deutschem Recht nur ein Bruchteil der entstandenen Anwaltskosten durch den Gegner zu erstatten ist. Trotz zahlloser gewonnener Verfahren besteht momentan eine Finanzierungslücke von über 100.000 €. Aus diesem Grund wirbt Herr Dr. Vosgerau erneut um Spenden. Wer Herrn Dr. Vosgerau im Kampf gegen die Desinformation zum Potsdam-Treffen unterstützen möchte, kann hier spenden: https://www.gofundme.com/f/Prozesskostenhilfe-nach-dem-Potsdam-Treffen