Teilnehmer des Potsdamer-Treffens unterliegen zwar vor Gericht, gewinnen aber in der Sache
Landgericht Hamburg bestätigt: Das oft als „Recherche“ bezeichnete Correctiv-Drama enthält im Hinblick auf die Kernaussage „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ keine Tatsachen, sondern lediglich Insinuationen und Geraune.
Correctiv hat Deutschland mit nach Art von Tatsachenbehauptungen vorgetragenen Wertungen und Meinungsurteilen systematisch in die Irre geführt und damit viele getäuscht:
Teilnehmer des Potsdam-Treffens um Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) haben vor dem Landgericht Hamburg den irreführenden Correctiv-Artikel vom 10.01.2024 „Geheimplan gegen Deutschland“ angegriffen. Angegriffen wurde die Kernaussage, vom Potsdam-Treffen bleibe ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern zurück, sowie dass es im Vortrag von Martin Sellner eine „Ausbürgerungsidee“ gab.
Zahlreiche Medien, Politiker und sogar fachkundige Juristen wurden durch die Äußerungen von Correctiv nachweislich in die Irre geführt: Es wurde dutzendfach unter Berufung auf den Correctiv-Bericht falsch behauptet und berichtet, in Potsdam sei die Ausweisung, Abschiebung oder gar Deportation deutscher Staatsbürger geplant worden beziehungsweise geplant worden, deutsche Staatsbürger auszubürgern. All diese Falschbehauptungen, die unter Berufung auf das Verständnis des Correctiv-Berichts als vermeintliche „Recherche" verbreitet wurden, wurden gerichtlich verboten, beispielsweise gegenüber dem ZDF, dem NDR, dem SWR, aber auch zahlreichen weiteren Medien.
Da somit empirisch nachweisbar ist, dass der Correctiv-Bericht vielfach die falsche Vorstellung hervorgerufen hat, dass in Potsdam tatsächlich einen Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen wurde und tatsächlich vorgeschlagen wurde, Deutsche auszubürgern, ihnen also die Staatsbürgerschaft zu entziehen, haben Teilnehmer des Potsdam-Treffens diese Tatsachenbehauptungen vor Gericht angegriffen.
Vor Gericht unstreitig: Es wurde keine Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen
Correctiv hat sich im gerichtlichen Verfahren damit verteidigt, man habe dazu keine Tatsachenbehauptung berichtet, sondern nur Wertungen, also Meinungsäußerungen. Dies hat das angesehene Fachportal LTO dahingehend zusammengefasst: „Geht es nach Correctiv, hätten die Medien erkennen müssen, dass die Formulierung 'Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger’ nicht bedeutet, dass es in Potsdam tatsächlich um die Ausweisung deutscher Staatsbürger ging."
Im gesamten Verfahren blieb unstreitig, dass in Potsdam keine Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen wurde und dass Herr Sellner in seinem Vortrag auch nicht vorgeschlagen hat, deutsche Staatsbürger auszubürgern!
Hätte das Landgericht Hamburg die Aussage zu Ausweisungen somit als Tatsachenbehauptung eingeordnet, dann wäre diese Kernaussage verboten worden.
Die Entscheidung des Gerichts: Alles nur Wertung
Das Landgericht Hamburg hat die Kernaussage zu Ausweisungsplänen aber trotz des nachgewiesenen breiten Verständnisses der Medien, die diese als Tatsachenbehauptung verstanden hat, als Meinungsäußerung eingeordnet. Es handele sich nur um eine Bewertung der Vorgänge durch Correctiv, worauf denn die Pläne nach der subjektiven Meinung von Correctiv hinaus laufen würden.
Damit ist klar geworden: Correctiv hat eine ganze Nation einschließlich deutscher Leitmedien mit wolkigen Wertungen – Correctiv selber sprach im Verfahren von angeblich „wertenden Prognosen im Hinblick auf künftige Maßnahmen“ – in die Irre geführt. Correctiv hat also bezüglich der Kernaussage „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ nachweislich nicht berichtet, was wirklich war – sondern stattdessen, was Correctiv-Mitarbeiter rein subjektiv Martin Sellner u.a. alles zutrauen würden.
Correctiv hat zudem von Anfang an eine „doppelgleisige“ Strategie verfolgt: Vor Gericht heißt es, die Kernaussage zu Ausweisungsplänen sei eine Meinungsäußerung, gleichzeitig wird dazu in der Öffentlichkeit weiter der Eindruck erweckt, es gäbe Tatsachen oder „Enthüllungen“. Bis heute weigern sich zudem ARD und ZDF, ihre Falschmeldungen richtigzustellen.
Während die Menschen und die Medien landauf und landab wirklich dachten, Correctiv habe recherchiert und berichtet, dass in Deutschland eine Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant und besprochen wurde und dass dort von Martin Sellner der Vorschlag gemacht wurde, deutsche Staatsbürger auszubürgern, hat das gerichtliche Verfahren Klarheit geschaffen:
Klarheit besteht nun, dass in Potsdam unstreitig keine Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant und von Martin Sellner keine Ausbürgerung deutscher Staatsbürger gefordert wurde.
Klarheit besteht weiter, dass jedenfalls das Landgericht Hamburg meint, dass Correctiv zu Ausweisungsplänen keine Tatsachenbehauptungen berichtet, sondern lediglich Wertungen formuliert hat.
Diese Wertungen seien zulässig, da es sich eben um Meinungsäußerungen handelt. Dazu muss man wissen: In Deutschland darf man auch objektiv nicht nachvollziehbare bis absurde Meinungsäußerungen verbreiten, wie hier die wertende Einordnung, es handele sich um einen Ausweisungsplan. Das gibt eben die Meinungsfreiheit her.
Correctiv als unseriöse Aktivisten entlarvt
Auf einem anderen Blatt steht aber, ob dieser Vorgang ein gutes Licht auf Correctiv wirft: Das tut er sicherlich nicht.
Denn Journalisten haben die Aufgabe, den Leser sachgerecht zu informieren und wahrheitsgemäße Vorstellungen von Fakten zu vermitteln und nicht – wie es Correctiv getan hat – tausende Leser durch irreführende Wertungen und hierdurch erzeugte Fehlvorstellungen in die Irre zu führen.
Das Urteil zeigt damit einmal mehr, mit welchen Mitteln Correctiv arbeitet: Irreführende Wertungen werden in einem aktivistischen Artikel so verdichtet, dass es vielfach zu einem falschen Verständnis und zu einer darauf basierenden reichweitenstarken Falschberichterstattung anderer Medien kommt. Das Aktivistenkollektiv nimmt dies anschließend aber nicht dafür zum Anlass, öffentlich klarzustellen, dass man die Fehlvorstellungen durch die irreführenden Wertungen bedauere, sondern versucht in der öffentlichen Kommunikation einen gänzlich anderen Eindruck zu erwecken: Nämlich, dass die Kernaussagen zulässig und bestätigt seien, dies in der Hoffnung, dass das irreführende „System Correctiv“ nicht auffliegt.
Dr. Carsten Brennecke: „Das gerichtliche Verfahren haben die Teilnehmer zwar in erster Instanz verloren, in der Sache haben sie aber gewonnen und ein Zwischenziel erreicht: Die Kernaussage des Correctiv-Berichts zu Ausweisungsplänen wurde erstmalig von einem Gericht untersucht und das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass es sich dabei seiner Meinung nach nicht um Fakten, also um Tatsachenbehauptungen, sondern dass es sich um Wertungen handelt.
Damit ist klar: Die Aktivisten von Correctiv, die sich lediglich als Journalistin tarnen, haben eine ganze Nation und deutsche Leitmedien mit irreführenden Wertungen an der Nase herumgeführt. Fakt ist: Entgegen der irreführenden Wertungen wurde – das blieb im Verfahren unstreitig – in Potsdam nicht besprochen, deutsche Staatsbürger auszuweisen und es wurde von Martin Sellner nicht gefordert, Deutsche auszubürgern.