Legal Tribune Online (LTO) berichtet über Verbot von Paparazzi-Fotos des niederländischen Königspaares.

Die BILD AM SONNTAG hatte Fotos verbreitet, die das niederländische Königspaar in privaten Momenten zeigen. Die Bilder waren heimlich während des Sommerurlaubs von König Willem-Alexander und Königin Máxima angefertigt worden.

Über das gerichtliche Verbot, mit dem das Landgericht Köln auf Antrag von HÖCKER die Verbreitung der Bilder untersagt, berichtet die LTO in einer Meldung vom 10.11.2020:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koeln-28o340-20-urlaubsbilder-koenigspaar-niederlande-privatsphaere-zeitgeschichte/

Die Zeitung hatte sich darauf berufen, mit dem Bericht über den Erwerb einer Yacht ein Thema von öffentlichem Interesse bedient zu haben. Nach Ansicht des Landgerichts Köln besteht allerdings kein öffentliches Interesse an der Verbreitung von Bildern, die das Königspaar in Badekleidung auf dem Schiff zeigten (Beschluss des LG Köln vom 24.09.2020, Az. 28 O 340/20). Der Verlag hat die Entscheidung anerkannt.

Die ebenfalls in Anspruch genommene Pressebildagentur hatte zur Vermeidung einer weiteren Auseinandersetzung schon zuvor einer umfassenden Vereinbarung zum künftigen Schutz der Privatsphäre der Mitglieder des Königshauses zugestimmt.

Prof. Dr. Ralf Höcker fasst die Entscheidung mit folgenden Worten zusammen:
„Ein königlicher Badeurlaub ist kein zeitgeschichtliches Ereignis. Auch Staatsoberhäupter haben ein Recht auf Privatheit.“