Dr. Christian Conrad und Dr. Johannes Gräbig neue HÖCKER-Partner

HÖCKER wächst weiter! Zum 1.1.2022 wurden die beiden HÖCKER-Anwälte Dr. Christian Conrad und Dr. Johannes Gräbig zu Equity-Partnern ernannt.

Dr. Christian Conrad

Dr. Christian Conrad ist seit 2013 Anwalt bei HÖCKER. Er begann seine Karriere nicht nur im Presserecht, sondern v.a. im Marken- und Wettbewerbsrecht. Schon früh setzte er sich dabei mit prozessualen und verfassungsrechtlichen Fragen auseinander und befasste sich etwa mit den Themen des Rechtsmissbrauchs und der prozessualen Wahrheitspflicht. So erstritt er vor dem OLG München eine Entscheidung zur Vorlagepflicht von Abmahnungserwiderungen (Az. 29 U 1210/17). Auch die bundesweit diskutierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Waffengleichheit im Presserecht wurde durch ihn veranlasst (Az. 1 BvR 1246/20; sog. „Conrad-Beschluss“). Seit einigen Jahren leitet Dr. Conrad die Praxisgruppe „Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht“ bei HÖCKER. Hier vertrat er Mandanten nicht nur vor den Verwaltungsgerichten, sondern auch vor mehreren Landesverfassungsgerichten, dem EGMR und dem Bundesverfassungsgericht.

Dr. Johannes Gräbig

Dr. Johannes Gräbig begann seine Anwaltslaufbahn ebenfalls 2013 bei HÖCKER und ist seit 2020 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Er ist im Wettbewerbs- und Markenrecht tätig und betreut vor allem Mandanten mit internetbasierten Geschäftsmodellen, wie Online-Shops, Online-Dating-Anbieter und Legal-Tech-Unternehmen. So hat er z.B. ein Löschungsverfahren gegen eine Marke von ElitePartner bis zum EuG und ein Verfahren für den Legal-Tech-Anbieter wenigermiete.de (jetzt: Conny) gegen die Rechtsanwaltskammer Berlin geführt. Auch die Grundsatzentscheidung des BVerfG zum Recht auf rechtliches Gehör in wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren (Az. 1 BvR 1379/20) hat er erstritten.

Nach Dr. Marcel Leeser (2019) wurden nun zwei weitere Anwälte aus den eigenen Reihen zu Partnern neben den beiden Gründungspartnern Prof. Dr. Ralf Höcker und Dr. Carsten Brennecke ernannt. Die Kölner Kanzlei besteht jetzt aus fünf Partnern und zehn angestellten Anwälten.

Prof. Dr. Ralf Höcker: "Mit Dr. Christian Conrad und Dr. Johannes Gräbig haben wir zwei wirklich herausragende Anwälte für unsere Partnerschaft gewinnen können. Wir sind stolz und freuen uns sehr auf den Zuwachs!“