Gerichtlicher Erfolg für den Deutschen Jagdverband e.V. (DJV) gegen rufschädigende Falschbehauptung von @Tactical-DadGear auf YouTube – Gespräch mit Ministerium (BMI) falsch dargestellt
Für unseren Mandanten, den Deutschen Jagdverband e.V. (DJV), haben wir einen wichtigen gerichtlichen Erfolg im Äußerungsrecht erzielt. Das Landgericht Berlin II hat am 01.09.2026 (Az. 2 O 264/26 eV) eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des YouTube-Kanals @Tactical-DadGear (Severin Schneider) erlassen, die diesem bei Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,- EUR – ersatzweise Ordnungshaft – verbietet, weiterhin zu behaupten, Vertreter des DJV hätten gegenüber dem Bundesministerium des Innern (BMI) erklärt, sie würden sich gegen eine Deckelung der Anzahl von Langwaffen nicht wehren. Diese Falschbehauptung über den DJV ist rufschädigend, weil sie den falschen Eindruck erweckt, der Mandant würde sich nicht für die Interessen seiner Mitglieder einsetzen, sondern diese sogar proaktiv aufgeben. Das Gegenteil ist der Fall!
Streitgegenständliche Äußerungen auf YouTube
Der Verfügungsbeklagte Severin Schneider betreibt den YouTube-Kanal @Tactical-DadGear. Am 01.08.2026 veröffentlichte er dort ein Video mit dem Titel „Jagdverband arbeitet gegen eigene Mitglieder – Jetzt sind die Jäger dran...". Darin behauptete er, Vertreter des DJV hätten in einem Gespräch mit dem BMI „hinter verschlossenen Türen" erklärt, dass gegen eine Deckelung des Jagdscheins bei Langwaffen von ihrer Seite keine Gegenwehr kommen werde. Die folgenden streitgegenständlichen Behauptungen von @Tactical-DadGear sind unwahr: „Und was haben die Vertreter des Jagdverbandes gesagt? Sie haben gesagt: „Gegen eine Deckelung des Jagdscheins bei den Langwaffen werden wir uns nicht wehren. Das haben sie gesagt.“ und „Hinter verschlossenen Türen haben sie gesagt: Ja, wenn ihr es machen wollt, von uns wird keine Gegenwehr kommen.“. Der DJV mahnte die Falschbehauptungen anwaltlich ab. Nachdem Schneider die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgelehnt hatte, erwirkte der DJV nun auf den Antrag von HÖCKER eine einstweilige Verfügung vor dem Landgerichts Berlin II.
Gerichtliche Entscheidung
Das Landgericht Berlin II hat die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung wegen besonderer Dringlichkeit per Beschluss erlassen. Die Kammer stellt fest, dass es sich bei den streitgegenständlichen Äußerungen um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die den DJV rechtswidrig in seinem Verbandspersönlichkeitsrecht verletzen. Der DJV sei in seinem sozialen Geltungsanspruch betroffen, wenn Mitglieder über die angeblichen Vorgänge getäuscht werden. Der Antragsgegner habe die Wahrheit der behaupteten Tatsachen nicht glaubhaft gemacht, sondern vielmehr selbst eingeräumt, bei dem Gespräch nicht anwesend gewesen zu sein. Von seinem angeblichen Informanten hatte er keine eigene eidesstattliche Versicherung vorgelegt.
Gescheiterte Verteidigungstaktik von @Tactical-DadGear
Der Verfügungsbeklagte hat nicht etwa belegt, dass seine rufschädigende Behauptung wahr sei, sondern sich darauf berufen, es handele sich bei den streitgegenständlichen Äußerungen gar nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen. Nach vorgetragener Meinung seiner Anwälte soll es sich lediglich „um eine rhetorisch verdichtete Wiedergabe der Haltung des Antragstellers aus der Wahrnehmung des Antragsgegners“ handeln.
Diese Verteidigungstaktik soll dazu führen, dass das Gericht trotz der Unwahrheit des mitgeteilten Tatsachenkerns diese extrem rufschädigenden Angaben noch als zulässige Meinungsäußerungen durchwinken solle. Das Landgericht Berlin erteilte dieser durchschaubaren Taktik eine Absage und bewertet die nun verbotenen Äußerungen richtigerweise als unwahre Tatsachenbehauptungen: „Der unvoreingenommene und verständige Durchschnittszuschauer versteht die Aussage hier dahingehend, dass es ein Gespräch von Vertretern des Antragstellers mit Vertretern des BMI gegeben hat und darin Vertreter des Antragstellers erklärt haben, sie würden sich gegen eine Deckelung der Anzahl bei Langwaffen nicht wehren. (…) Ebenso ist es eine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung, welche Äußerungen im Rahmen eines etwaigen Gesprächs durch Vertreter des Antragstellers getätigt wurden. (…) Der Antragsgegner schreibt dem Antragsteller aber eine konkrete Äußerung zu, die jedenfalls dem Sinn nach gegenüber dem Ministerium gefallen sein soll. Gerade auch durch die Behauptung, dass ihm dies zugetragen worden sei, entsteht beim Zuschauer der Eindruck, das Gespräch und die Äußerung hätten sich tatsächlich in dieser Form ereignet.“.
Abschluss des Verfahrens
Mit einer am 08.09.2026 abgegebenen Abschlusserklärung hat @Tactical-DadGear den Beschluss des Landgerichts Berlin II als materiell-rechtlich verbindliche, endgültige Regelung anerkannt. Das gerichtliche Verbot ist damit nun rechtskräftig.
Über den DJV
Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) ist die bundesweite Dachorganisation der deutschen Landesjagdverbände, in denen rund 250.000 Jägerinnen und Jäger organisiert sind. Zu seinen satzungsmäßigen Aufgaben gehören insbesondere die Förderung und der Schutz der freilebenden Tierwelt sowie des Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Tierschutzes. Daneben fördert und vertritt der DJV das gesamte Jagdwesen einschließlich der jagdlichen Aus- und Weiterbildung, der jagdlichen Kultur und des jagdlichen Brauchtums sowie der anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit.
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: „Unser Mandant lässt es nicht zu, dass in der Öffentlichkeit unwahre Behauptungen über ihn verbreitet werden, auch nicht über seine Verhandlungsposition gegenüber Ministerien. Wir werden für den DJV auch künftig konsequent gegen unwahre und ehrenrührige Äußerungen vorgehen, die seine Interessen und diejenigen seiner Mitglieder berühren. Wer behauptet, der DJV verrate seine Mitglieder hinter verschlossenen Türen, muss das beweisen können – oder schweigen. Unwahre Tatsachenbehauptungen lassen sich auch nicht durch die Schutzbehauptung retten, es sei ja nur ‚Meinung' gewesen. Diese Taktik - ganz ähnlich den Böhmermanns und Correctivs dieser Welt -, rufschädigende Unwahrheiten als ‚rhetorisch verdichtete Meinungsäußerung' zu tarnen, ist am Landgericht Berlin krachend gescheitert.“
Rechtsanwältin Katharina Leye: „Meinungsfreiheit schützt auch scharfe Kritik – sie schützt aber nicht die Erfindung von Tatsachen. Wer einem Verband konkrete Aussagen und Verhaltensweisen zuschreibt, muss diese auch belegen können. Genau das konnte Tactical-DadGear nicht – und deshalb hat das Gericht diesen Aussagen einen klaren Riegel vorgeschoben.“