Identitätsmissbrauch im Internet: HÖCKER erwirkt Abschaltung von betrügerische Fake-Website
Unsere Mandantin, eine Rechtsanwaltskanzlei, ist Opfer eines umfassenden Identitätsmissbrauchs im Internet geworden. Unbekannte hatten ihren Internetauftritt nahezu vollständig kopiert und unter einer eigenen Domain eine Fake-Website betrieben.
Verwendet wurden unter anderem Namen und Fotos der Rechtsanwälte unserer Mandantin, die Kanzleibezeichnung, Anschriften und Standorte sowie weitere Kanzlei-, Register- und Versicherungsdaten. Für Besucher entstand dadurch der Eindruck, es handele sich um den offiziellen Internetauftritt unserer Mandantin. Auf der Website wurden zahlreiche Fahrzeuge aus angeblichen Firmeninsolvenzen angeboten, darunter insbesondere Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse zu auffallend günstigen Preisen. Nach unseren Erkenntnissen gab es diese Fahrzeuge tatsächlich nicht. Die Angebote sollten Kaufinteressenten dazu bringen, für nicht existierende Fahrzeuge zu bezahlen. Dafür wurde die Identität unserer Mandantin genutzt, um den Angeboten einen seriösen Anschein zu geben.
Der Fall steht beispielhaft für eine seit Längerem bekannte Betrugsmasche. Bei solchen Fake-Kanzleien werden die Identitäten tatsächlich existierender Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Kanzleien übernommen, um gegenüber Dritten den Eindruck eines seriösen und rechtlich abgesicherten Geschäfts zu erzeugen.
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor entsprechenden Fällen, siehe unter https://www.brak.de/fileadmin/service/publikationen/Handlungshinweise/2025-BRAK_Hinweise_zum_Umgang_mit_Fake-Kanzleien.pdf.
Um einen weiteren Missbrauch der Kanzleiidentität und eine mögliche Schädigung von Verbrauchern zu verhindern, haben wir den Hostprovider und den Domainprovider unter Hinweis auf die rechtswidrige Verwendung von Namen, Bildnissen und weiteren Kanzleidaten sowie die dahinterstehende Betrugsmasche zur Löschung aufgefordert.
Mit Erfolg: Die Website wurde innerhalb von wenigen Tagen abgeschaltet und ist nicht mehr abrufbar. So konnte der weitere Missbrauch der Identität unserer Mandantin frühzeitig beendet und eine Schädigung von Verbrauchern verhindert werden.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei vermeintlichen Angeboten aus Firmeninsolvenzen genau zu prüfen, mit wem tatsächlich Geschäfte abgeschlossen werden.
Dass auf einer Website die Daten einer real existierenden Rechtsanwaltskanzlei, die Namen von Rechtsanwälten und professionelle Kontaktdaten verwendet werden, bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Kanzlei tatsächlich hinter dem Angebot steht.
Insbesondere bei ungewöhnlich günstigen Fahrzeugangeboten aus angeblichen Insolvenzverkäufen ist eine Überprüfung der Identität des Anbieters ratsam.
Die Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt bei Verdachtsfällen unter anderem, die vermeintliche Kanzlei über unabhängig recherchierte Kontaktdaten zu kontaktieren und im Zweifel die zuständigen Behörden zu informieren.
Rechtsanwältin Katharina Leye: „Solche Fälle dürften sich künftig weiter häufen, weil mittlerweile praktisch jeder ohne tiefergehende IT-Kenntnisse mithilfe von KI in kurzer Zeit eine professionell wirkende Website erstellen kann. Werden dabei die Identität und die Daten einer real existierenden Kanzlei übernommen, kann ein solcher Auftritt für Außenstehende nur schwer als Fälschung erkennbar sein. Umso wichtiger ist es, bei einem Identitätsmissbrauch keine Zeit zu verlieren: Je länger eine solche Website online bleibt, desto mehr Personen können getäuscht werden und desto größer ist auch das Risiko eines Reputationsschadens für die betroffene Kanzlei. Schnelles und konsequentes Handeln ist daher entscheidend, um den Missbrauch möglichst frühzeitig zu stoppen.“