SPD-Politiker Sebastian Meisterjahn gibt rechtswidrig registrierte AfD-Domains auf – AfD wehrt sich erfolgreich gegen Domain-Grabbing.

SPD-Politiker Sebastian Meisterjahn hatte gegenüber der Presse verkündet, dass er der Alternative für Deutschland (AfD) passende Webseiten für den geplanten Mendener Ortsverband abspenstig gemacht habe. Er registrierte die Internet-Seiten afd-menden.de, afdmenden.de und alternative-fuer-menden.de auf seinen Namen, um die AfD von der Nutzung dieser Domains auszuschließen.

Allerdings ist die Registrierung von AfD-Domains ohne Zustimmung der unter der Abkürzung AfD auftretenden Alternative für Deutschland eine unzulässige Namensrechtsverletzung. So hatte das Landgericht Köln bereits in einem vergleichbaren Gerichtsverfahren gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg/Vorpommern rechtskräftig bestätigt, dass der Alternative für Deutschland Unterlassungsansprüche wegen der Nutzung einer solchen Domain zustehen:

http://www.hoecker.eu/news/h%C...

HÖCKER hat Meisterjahn daher im Namen der AfD erfolgreich auf Unterlassung und Löschung der rechtswidrig registrierten Internetdomains in Anspruch genommen. Meisterjahn musste nun nicht nur die Internetdomains löschen und sich durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten, diese Domains nicht mehr zu nutzen, sondern hat auch Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten.

Dr. Carsten Brennecke:

„Das Grabbing von AfD-Domains verletzt das Namensrecht der Partei. Dass die mutwillige Blockade solcher Domains rechtlich unzulässig ist, sollte sich eigentlich jedermann aufdrängen. Wer sich gleichwohl für eine solche Namensrechtsverletzung entscheidet und dies auch noch lauthals öffentlich kommuniziert, muss sich nicht wundern, wenn er anschließend kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.“