Falsche Nazi-Vorwürfe: HÖCKER erreicht wegen unzulässiger Erkennbarmachung und unwahrer Berichterstattung für Bonner Lehrer einstweilige Verfügungen gegen BILD, bild.de und ksta.de.

HÖCKER hat erfolgreich die Reputation eines Lehrers verteidigt, der zum Opfer unberechtigter Nazi-Vorwürfe eines Schülers und verschiedener Medien wurde. Der Schüler hatte kritisiert, dass sein Lehrer Mitglied in einer Burschenschaft ist, und startete gemeinsam mit einer linken Jugendorganisation eine Kampagne gegen den Pädagogen. Er ließ Flugblätter an seiner Schule verteilen, die den Lehrer durch Fotoabdruck und Namensnennung erkennbar machten und ihn als angeblichen „Nazi“ diffamierten. Die Kampagne fand die Aufmerksamkeit von Medienvertretern, die mangels hinreichender Recherchen der Falschinformation aufgesessen waren, dieses Flugblatt stamme von mehreren Schülern.

Auf entsprechende Anträge von HÖCKER erließ das Landgericht Köln jeweils wegen der identifizierenden Darstellung sowie der Falschbehauptung, die Aktion des einzelnen Schülers sei auch von anderen Schülern mitgetragen worden, einstweilige Verfügungen gegen BILD und bild.de (Beschluss v. 20.04.2015) sowie gegen die DuMont Net GmbH & Co. KG (Beschluss v. 28.04.2015).

Andere Medienvertreter, z.B. die Süddeutsche Zeitung GmbH, gaben nach Erhalt von Abmahnungen zumindest teilweise Unterlassungserklärungen ab.

Nachtrag:

BILD, bild.de und ksta.de haben die einstweiligen Verfügungen als endgültige Regelungen anerkannt.