Vorsicht bei Facebook-Posts - Unwahrheiten werden teuer

Ein vermeintlicher "Fan" hatte auf der Facebook-Seite eines bekannten Kölner Fernsehdarstellers eine Falschbehauptung veröffentlicht. Auf die von HÖCKER ausgesprochene Abmahnung löschte der Äußernde zwar den Facebook-Post, gab jedoch keine ausreichende Unterlassungserklärung ab. Eine solche wäre allerdings erforderlich gewesen, um die Gefahr künftiger Rechtsverletzungen auszuräumen.

Das Landgericht Köln erließ darauf eine einstweilige Verfügung, mit der die weitere Verbreitung der Falschbehauptung untersagt wurde (Beschl. v. 07.09.2016, Az.: 28 O 252/16, n. rkr.).