Tierschützer dürfen nicht als Einbrecher bezeichnet werden - HÖCKER erfolgreich gegen Kriminalisierung durch Landwirtschaftsverlag.

HÖCKER hat den bekannten Tierschutzjournalisten Jan Peifer sowie den Tierrechtsverein Deutsches Tierschutzbüro erfolgreich gegen den Versuch verteidigt, sie öffentlich als Kriminelle anzuprangern.

Die Landwirtschaftsverlag GmbH aus Münster verbreitete im Rahmen ihres Dienstes "topagrar online" die Behauptung, Vertreter des Vereins seien dafür bekannt, regelmäßig in Tierställe einzubrechen. Jan Peifer räume öffentlich ein, aus dem Verkauf so gewonnener Bilder sein Einkommen zu beziehen.

Die Behauptung wurde vom Hauptgeschäftsführer des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), Werner Gehring, der auch Geschäftsführer des Landwirtschaftsverlags ist, in die Welt gesetzt, um die Einräumung eines Verbandsklagerechts für verschiedene Tierrechtsvereine zu rügen.

Das Landgericht Köln hat die Behauptung mit einem Beschluss vom 20.02.2014 (28 O 67/14) als persönlichkeitsrechtsverletzend eingestuft und ihre weitere Verbreitung untersagt.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Verlag hat Gelegenheit, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen.

RA Dr. Sven Dierkes:

„Verdeckt arbeitende Journalisten und Tierschutzaktivisten sind nicht per se Einbrecher. Dies hat Herr Gehring auch dann zu akzeptieren, wenn sein Verständnis des Tierschutzes nicht dem Verständnis anderer Bürger entspricht."