Täuschen, Tricksen, Tarnen: CLAIM verbreitet erneut irreführende Darstellung – diesmal zum eigenen Gerichtsverfahren

Die NGO CLAIM gGmbH verbreitet gerade eine irreführende Pressemitteilung zum Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 10.08.2026 (Az. 324 O 305/26) im presserechtlichen Verfahren gegen unseren Mandanten, den Investigativjournalisten Sascha Adamek: 

Wer nur die Überschrift von CLAIM liest ("Landgericht Hamburg untersagt dem Journalisten Sascha Adamek, Unwahrheit zu seinen Recherchen über CLAIM zu verbreiten"), gewinnt den Eindruck, Adamek habe das Verfahren verloren. Das Gegenteil ist der Fall – und CLAIM bestätigt mit dieser Darstellung ungewollt exakt das Muster, das Adamek gegenüber CLAIM kritisiert hatte: Wesentliches wird verschwiegen oder nur versteckt kommuniziert, um einen irreführenden Gesamteindruck zu erzeugen.

Was CLAIM verschweigt

Das Gericht hat den eigentlichen Kern des Verfahrens – Adameks Bewertung, die von CLAIM verbreiteten Zahlen zu angeblich dramatisch gestiegenen antimuslimischen Vorfällen seien "so nicht sauber", es habe "zweimal den Fall" gegeben, "dass die Statistiken gefälscht waren", und der behauptete 114-Prozent-Anstieg sei "eine glatte Fälschung" gewesen, getragen von "Alarmismus" – vollständig als zulässige Meinungsäußerung bestätigt. Das Gericht stellte dabei ausdrücklich fest, dass die Zahl der von CLAIM befragten Meldestellen unstreitig von 10 auf 26 gestiegen ist und CLAIM selbst eingeräumt hat, dass der bereinigte Anstieg für 2024 tatsächlich nur bei 34,58 Prozent statt der öffentlich verkündeten 60 Prozent lag.

Untersagt wurde demgegenüber lediglich eine einzelne Passage: Die Aussage, Adamek habe CLAIM "darauf angesprochen" und diese habe "stillschweigend" nicht widersprochen. Das Gericht begründet dies damit, dass diese Formulierung beim Zuschauer den Eindruck einer umfassenden Konfrontation mit sämtlichen Kritikpunkten erweckt – sowohl zur Meldestellen-Erhöhung als auch zur Diskrepanz gegenüber der offiziellen Polizeistatistik –, die CLAIM daraufhin unwidersprochen gelassen habe. Tatsächlich hatten Adameks Presseanfragen einen engeren Gegenstand. Auf diese engere Anfrage hatte CLAIM zudem zwar inhaltlich reagiert – aber mit einer Antwort, die den Kernvorwurf bei wertender Betrachtung bestätigte, statt ihn zu entkräften.

CLAIM verallgemeinert diesen eng begrenzten Nebenkriegsschauplatz in der eigenen Pressemitteilung zu der Behauptung, das Gericht habe Adamek attestiert, "nichts anderes" zu tun, "als gegenüber dem Leser Unwahrheiten zu seinen Recherchen und Rechercheergebnissen zu verbreiten" – eine Aussage, die im Beschluss keine Grundlage findet.

Auch die Kostenentscheidung, die in presserechtlichen Verfahren eine verlässliche Kennzahl für den tatsächlichen Verfahrensausgang ist, verschweigt CLAIM vollständig: CLAIM trägt drei Viertel der Verfahrenskosten, unser Mandant lediglich ein Viertel. Diese Information dürfte die Öffentlichkeit besonders interessieren, da sich die NGO CLAIM gGmbH nach eigenen Angaben aus öffentlichen Mitteln finanziert – es sich bei den sinnlos verbrannten Verfahrenskosten also letztlich um Steuergelder handeln dürfte.

Das objektive Ergebnis des Verfahrens ist, dass CLAIM mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung weit überwiegend gescheitert ist. Das gilt insbesondere für den Angriff auf die Kernaussage des Mandanten, CLAIM habe bei alarmistischen Zahlen zum (vermeintlichen) Anstieg antimuslimischer Vorfälle Fälschung betrieben.

Dr. Carsten Brennecke: "CLAIM hat erneut zu einem Mittel gegriffen, das schon Gegenstand der ursprünglichen Kritik unseres Mandanten war: Die selektive, alarmistisch zugespitzte Darstellung eines Sachverhalts unter Auslassung entscheidender Kontextinformationen."

 

Die Pressemitteilung von CLAIM zum Beschluss finden Sie hier: https://www.claim-organisation.de/aktuelles/news/landgericht-hamburg-untersagt-dem-journalisten-sascha-adamek-die-unwahrheit-zu-seinen-recherchen-ueber-claim-zu-verbreiten/

Unsere vollständige Pressemitteilung mit allen Zitaten aus dem Beschluss finden Sie hier: https://www.hoecker.eu/news/landgericht-hamburg-best%C3%A4tigt-114-prozent-anstieg-antimuslimischer-vorf%C3%A4lle-eine-glatte-f%C3%A4lschung-landgericht-hamburg-gibt-journalist-adamek-gegen-claim-recht.