Süddeutsche durfte Stellungnahme nicht verfälscht wiedergeben. Einstweilige Verfügung gegen „Panama Papers-Enthüller“.

HÖCKER hat eine einstweilige Verfügung gegen die Süddeutsche Zeitung wegen einer rechtswidrigen Berichterstattung erwirkt.

Die Süddeutsche Zeitung hatte über einen Mandanten mehrfach insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten „Panama-Papers-Enthüllungen“ berichtet. Teile der Berichterstattung waren jedoch rechtswidrig, wie das Landgericht Köln mit Beschluss vom 29.12.2016 festgestellt hat. In dem nunmehr verbotenen Artikel hatten die Journalisten der Süddeutschen Zeitung eine Stellungnahme in Teilen verfälscht und in weiteren Teilen überhaupt nicht wiedergegeben. Die Stellungnahme hatte mehrere Umstände und Argumente enthalten, die den gegen den Mandanten erhobenen Verdacht entkräftet hätten. Die Leser erfuhren hiervon nichts.

Rechtsanwalt Dr. Julian Rodenbeck:

„Die Süddeutsche Zeitung wollte ihren Lesern offenbar keine objektive Schilderung eines Sachverhalts bieten, sondern eine einseitige Crime-Story.“