SWR ignoriert Verbot zu Correctiv-Bericht und wird zu Ordnungsgeld verurteilt – Das zahlen nun die Bürger

Der SWR hat in seiner Correctiv-Dokumentation die ihm gerichtlich verbotene Falschbehauptung zu Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) nicht rechtzeitig gelöscht. Deshalb wurde der SWR jetzt zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von 3.000 € verurteilt. Dafür werden nun die Beitragszahler aufkommen:  

Der SWR hatte zusammen mit dem NDR eine Dokumentation über das Entstehen des irreführenden Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen erstellt. Hauptverantwortlich für diese einseitige und falsche „Dokumentation“ waren Filmregisseur Volker Heise und die Filmproduktionsgesellschaft Zero One GmbH.

Eine Kernaussage der Dokumentation wurde allen Verantwortlichen auf Antrag von Dr. Vosgerau verboten. Durch einen manipulativen Zusammenschnitt von Äußerungen Vosgeraus wurde ihm eine falsche Aussage untergeschoben. Es wurde der falsche Eindruck erweckt, er habe behauptet, dass Correctiv die Information, was die Teilnehmer in Potsdam besprochen haben, durch den Verfassungsschutz bekommen habe.  

Tatsächlich hatte Dr. Vosgerau in seinem Interview mit den Filmemachern etwas gänzlich anderes gesagt: Er mutmaßte, dass Correctiv selbst überwiegend erfolglos versucht hat, das Potsdam-Treffen mit einem Richtmikrofon abzuhören.

Das gerichtliche Verbot wurde SWR und Co. zugestellt. Anstatt die Falschbehauptung in der Dokumentation unverzüglich aus der ARD-Mediathek zu löschen, ließ sich der SWR damit fast 28 Stunden lang Zeit. So lange verbreitete er die Falschbehauptung einfach ungeniert in der ARD-Mediathek weiter, bis er eine neue, angepasste Fassung der Dokumentation erstellt hatte.  

Das OLG Hamburg hat den SWR deshalb zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 3.000 € verurteilt.

Im Verfahren versuchte sich der SWR, mit wunderlichen Einwendungen herauszureden:

Er habe den Beitrag nicht schneller löschen können, denn er habe sich mit unterschiedlichen anderen Parteien abstimmen müssen. Diese Schutzbehauptung lässt das OLG Hamburg nicht gelten. Denn eine Löschung der Falschberichterstattung aus der Mediathek des SWR war technisch mit wenigen Klicks möglich und der Inhalt des Verbots war denkbar einfach zu verstehen.

Weiter wendet der SWR ein, sein Anwalt habe ihm nicht geraten, den Beitrag sofort, sondern nur innerhalb einer Tagesfrist zu ändern oder zu löschen. Auf diese Empfehlung habe sich der SWR verlassen. Ihn treffe daher kein Verschulden. 

Das OLG Hamburg sieht das anders: Die Beratung des SWR-Anwalts sei schuldhaft falsch gewesen und dieses Verschulden sei dem SWR zuzurechnen. Außerdem leiste sich der SWR eine eigene Rechtsabteilung und sei daher auf den Rat Dritter gar nicht angewiesen. Ihn treffe daher auch ein eigenes Verschulden.

Schließlich meint der SWR, es sei ihm zur Wahrung der Pressefreiheit nicht zuzumuten gewesen, die Dokumentation mit der Falschbehauptung sofort zu löschen. Daher habe er die Dokumentation zunächst abgeändert und die Falschbehauptung erst nach Fertigstellung der neuen Fassung gelöscht.

Dazu stellt das Oberlandesgericht klar, dass es bei einem Verbot einer Falschbehauptung keine Vorfahrt für die Pressefreiheit gibt. Da die Falschbehauptung das Persönlichkeitsrecht von Dr. Vosgerau verletzt, seien unverzügliche Maßnahmen erforderlich gewesen.

Dr. Carsten Brennecke: 

„Der SWR verletzt gleich doppelt schuldhaft das Persönlichkeitsrecht von Dr. Vosgerau: Zuerst verbreitet er eine Falschbehauptung in der Correctiv-Dokumentation, dann ignoriert er einfach das Verbot und hält an seiner Desinformation der Beitragszahler fest.

Für die Überheblichkeit und Nachlässigkeit des SWR muss nun der Beitragszahler aufkommen. Die festgesetzte Strafzahlung, sowie hinzutretende Gerichts- und Anwaltskosten für das Verfahren in insgesamt mindestens mittlerer vierstelliger Höhe werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen. Der SWR hat damit die Monatsbeiträge mehrerer Hundert Beitragszahler sinnlos verbrannt.“

Der SWR finanziert sich nach eigener Angabe zu 80 % über die Rundfunkbeiträge. Sonstige Einträge wie Werbeerträge machen damit nur einen sehr kleinen Teil der Einnahmen aus.