Landgericht Hamburg bestätigt: 114 Prozent Anstieg antimuslimischer Vorfälle – eine "glatte Fälschung": Landgericht Hamburg gibt Journalist Adamek gegen CLAIM Recht
Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 10.08.2026 (Az. 324 O 305/26) einen Antrag der CLAIM gGmbH (im Folgenden: CLAIM) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Investigativjournalisten Sascha Adamek, Autor des aktuellen Buches "Unterwanderung – Der politische Islam weiter auf dem Vormarsch", nahezu vollständig zurückgewiesen (n.rk.). CLAIM wollte Adamek verbieten lassen, öffentlich zu äußern, die verbreiteten Zahlen zu angeblich stark gestiegenen antimuslimischen Vorfällen seien "eine glatte Fälschung" gewesen. Das Gericht bestätigte: Adamek durfte das sagen – und lag damit in der Sache richtig.
Der Hintergrund
Die "CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit" veröffentlichte in Kooperation mit dem ZEOK e.V. jährlich ein "Lagebild Antimuslimischer Rassismus" – zuletzt mit den hier relevanten Ausgaben zu den Berichtsjahren 2023 und 2024. Darin wurde öffentlichkeitswirksam für das Jahr 2023 ein Anstieg antimuslimischer Vorfälle um 114 Prozent verkündet, für 2024 ein Anstieg um 60 Prozent. Die Zahlen wurden von Ministerinnen, Beauftragten und zahlreichen Medien als alarmierender Beleg für eine dramatische Zunahme von Muslimfeindlichkeit in Deutschland verbreitet.
Was in den Schlagzeilen unterging: Zwischen 2022 und 2024 hatte sich die Zahl der an der Datenerhebung beteiligten Meldestellen von 10 auf 26 mehr als verdoppelt. Journalist Sascha Adamek deckte auf, dass der behauptete dramatische Anstieg maßgeblich auf diesen methodischen Effekt zurückzuführen ist – nicht auf eine tatsächliche Zunahme von Vorfällen. In der ZDF-Talkshow "Markus Lanz" (16.06.2026) bezeichnete er die Zahlenpräsentation daher als "eine glatte Fälschung" und sprach von "Alarmismus".
Was das Gericht entschieden hat
Das Landgericht Hamburg bestätigte diese Bewertung als zulässige Meinungsäußerung – gestützt auf einen unstreitigen Tatsachenkern. Zitat aus dem Beschluss:
"Es ist insoweit unstreitig, dass die Antragstellerin für das Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr 2022 etwa in ihrer Pressemitteilung […] einen Anstieg von 114 % behauptet hat und hierbei die Erhöhung der Meldestellen eine Rolle gespielt hat."
Besonders bemerkenswert: Auf eine konkrete Presseanfrage Adameks musste CLAIM selbst einräumen, dass der Anstieg bei gleichbleibender Zahl der Meldestellen tatsächlich nur bei 34,58 Prozent lag – statt der öffentlich verkündeten 60 Prozent. Die Differenz von rund 25 Prozentpunkten entspricht dabei fast exakt dem prozentualen Zuwachs der neu hinzugekommenen Meldestellen.
Zitat aus dem Beschluss: „Die Antragstellerin hat sich in der Beantwortung der Anfrage des Antragsgegners dahingehend geäußert, dass bei gleicher Datenbasis zwar auch ein erheblicher Anstieg von 2023 auf 2024 zu verzeichnen sei, dieser aber eben nicht bei den 60 % liegt, die im Lagebericht 2025 erwähnt werden. Dies darf der Antragsgegner dahingehend bewerten, dass die Antragstellerin „Unsauberkeiten“ eingeräumt habe.“
Auch die Bewertung, es habe "zweimal den Fall" gegeben, "dass die Statistiken gefälscht waren", erklärte das Gericht für rechtmäßig – als zulässige "wertende Zusammenfassung" unstreitiger Fakten.
Untersagt wurde lediglich eine unbedeutende einzige Passage: Die Aussage, Adamek habe CLAIM "darauf angesprochen" und diese habe "stillschweigend" nicht widersprochen. Das Gericht begründet dies damit, dass diese Formulierung beim Zuschauer den Eindruck erweckt, Adamek habe CLAIM mit sämtlichen in der Lanz-Sendung geäußerten Kritikpunkten konfrontiert und CLAIM diese umfassende Kritik daraufhin unbeantwortet und unwidersprochen gelassen habe. Tatsächlich hatten Adameks Presseanfragen einen engeren Gegenstand als seine bei Lanz geäußerte Kritik. Und auf diese engere Anfrage hatte CLAIM zudem tatsächlich inhaltlich reagiert – wenn auch mit einer Antwort, die den Kernvorwurf im Ergebnis bei wertender Betrachtung bestätigte, statt ihn zu entkräften.
Die Kostenentscheidung spiegelt das Ausmaß des Unterliegens: CLAIM trägt drei Viertel der Verfahrenskosten, Adamek ein Viertel.
Ein bekanntes Muster
Auch die Wissenschaftlerin Susanne Schröter (Goethe-Universität Frankfurt) hatte die Erhebungsmethodik der Lagebilder bereits zuvor kritisiert und gegenüber FOCUS Online erklärt, die wissenschaftliche Methodik sei fragwürdig, weil nicht vergleichbare Zahlen verglichen würden. Nachdem die Organisation auf Anfrage von FOCUS Online eingeräumt hatte, dass die tatsächliche Steigerung bei bereinigter Betrachtung nur bei rund 34,5 statt 60 Prozent liege, erklärte Schröter: "Damit räumt Claim die Fehlerhaftigkeit der eigenen Zahlen offen ein. […] Das ist ein Taschenspielertrick." Die dieser Kritik zugrundeliegenden Recherchen finden sich auch in Adameks aktuellem Buch "Unterwanderung – Der politische Islam weiter auf dem Vormarsch", das sich unter anderem mit der Finanzierung und Arbeitsweise solcher Meldestellen auseinandersetzt.
Zur Veranschaulichung: Wer in einem Garten erst 50, dann 100 Quadratmeter nach Termiten absucht und im zweiten Durchgang mehr Termiten findet, hat keine Vermehrung der Termiten nachgewiesen – sondern lediglich mehr gesucht. Nichts anderes ist bei der Ausweitung der Meldestellen passiert.
Sascha Aadamek: "Der Versuch der NGO, die öffentliche Kritik über ihren Umgang mit Fakten zu behindern, ist gescheitert. Ärgerlich bleibt, dass eine Organisation, die maßgeblich von Steuergeldern lebt, die Meinungsfreiheit einzuschränken versucht. Das Bundesfamilienministerium sowie das Bundesinnenministerium sollten angesichts solch unseriöser Praktiken eine mögliche Weiterförderung von Claim überdenken. Auch sollte in diesem Zusammenhang die regierungsamtliche Verwendung des unwissenschaftlichen Begriffs "antimuslimischer Rassismus" beendet werden.“
Dr. Carsten Brennecke: „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist ein deutliches Signal: Wer als staatlich geförderte Organisation mit dem Anschein wissenschaftlicher Seriosität öffentlichkeitswirksame Alarmzahlen verbreitet, ohne methodische Verzerrungen transparent zu kommunizieren, muss sich auch scharfe journalistische Kritik gefallen lassen. Investigativjournalismus, der solche Unstimmigkeiten aufdeckt, ist durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt.“