Landgericht Düsseldorf korrigiert CORRECTIV - Bericht über intime Details aus dem Sexualleben einer Politikerin verboten.

CORRECTIV rühmt sich in seiner Selbstdarstellung als „das erste Recherchezentrum in Deutschland, das nicht gewinnorientiert ist.“ In der Selbstbeschreibung gibt CORRECTIV weiter an, dass es Kern des Journalismus sei, Missstände aufzudecken und deshalb zu Themen wie Korruption im Gesundheitswesen, Machtmissbrauch von Politikern und sozialer Ungleichheit recherchiert werde. Für diese Arbeit wirbt CORRECTIV auf der eigenen Webseite um die finanzielle Unterstützung von Förderern.

Dieses eigene Selbstverständnis und den darin beschriebenen journalistischen Ethos halten CORRECTIV und deren Geschäftsführer David Schraven jedoch selbst nicht ein: Schraven veröffentlichte auf der Webseite correctiv.org einen Artikel, in dem unter Namensnennung und Bebilderung einer Politikerin intimste Details aus deren privaten Sexualleben preisgegeben wurden.

Das Landgericht Düsseldorf hat diesen Bericht auf Antrag von HÖCKER nun mit einstweiliger Verfügung verboten (Beschl. v. 10.05.2017, Az: 12 O 95/17, n.rkr.). Das Gericht folgte dabei der Argumentation von HÖCKER, dass es auch bei Bewerbern um ein politisches Mandat kein öffentliches Informationsinteresse an Details aus deren Sexualleben gibt. Denn diese Details sind von der absolut geschützten Intimsphäre erfasst. Hinzu kommt, dass die Informationen für eine objektive Bewertung eines Bewerbers schlichtweg unerheblich sind. Für die Frage der „Tauglichkeit“ eines Bewerbers um ein politisches Mandat ist dessen Sexualorientierung und/oder intime Details aus dessen Sexualleben ohne jeden Belang.

Pikant an dem Fall ist, dass der Autor David Schraven die Politikerin vor der Berichterstattung um eine Stellungnahme gebeten hatte. HÖCKER hatte David Schraven darauf im Namen der Politikerin ausdrücklich mitgeteilt, dass und aus welchem Grund jede Berichterstattung über diese intimen Details aus der Privatsphäre rechtswidrig ist und forderte Herrn Schraven auf, von der Veröffentlichung dieser Details abzusehen. Gleichwohl entschied sich Herr Schraven dafür, die Intimsphäre der Politikerin zu verletzen und veröffentlichte die Details.

Nachdem der CORRECTIV-Bericht in verschiedenen Medien und zahlreichen Kommentaren auf der Webseite correctiv.org als offensichtlich rechtswidrig kritisiert worden war, versuchte Schraven anschließend die Berichterstattung damit zu rechtfertigen, dass die Politikerin durch die intimen sexuellen Details theoretisch erpressbar sei. Daher müsse man die intimen Details der Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen, um die Politikerin vor eine Erpressbarkeit zu schützen.

Allerdings erteilte das Landgericht Düsseldorf auch dieser offensichtlich vorgeschobenen Argumentation eine Absage.

Dr. Carsten Brennecke:

„Details zu legalen sexuellen Praktiken eines Politikers oder einer Politikerin gehören zu deren Intimsphäre. Darüber darf in der Öffentlichkeit nicht berichtet werden. Dass CORRECTIV und insbesondere ihr Geschäftsführer und Autor David Schraven diese Details trotz vorheriger Sensibilisierung für die Rechte der betroffenen Politikerin dennoch veröffentlichten, ist mehr als bemerkenswert: So widerspricht dieser voyeuristisch geprägte Boulevard-Bericht ganz offensichtlich den eigenen Grundsätzen und dem angeblichen Selbstverständnis von CORRECTIV. Offensichtlich ging es hier nicht darum, Missstände aufzudecken, sondern mit einem voyeuristischen Bericht Leser zu gewinnen. Das ist BILD-Niveau.“