Kein © statt eines ®: Wer keinen Markenschutz bekommt, darf ihn auch nicht durch ein Copyright-Zeichen vortäuschen.

Das ®-Zeichen zeigt an, dass ein Produktname markenrechtlich geschützt ist. Das ©-Zeichen dagegen bedeutet, dass man Urheberrechtsschutz beansprucht.

Ein Online-Händler hatte auf Amazon Fotos von seinen Produkten veröffentlicht. Auf den Verpackungen war in großer Schrift der Name der Produkte aufgedruckt. Markenschutz hatte er für den Produktnamen nicht bekommen. Das Markenamt lehnte die Markenanmeldung ab, weil der Begriff nicht schutzfähig sei. Das ®-Zeichen durfte der Händler daher nicht verwenden. Also nutzte er kurzerhand das ähnlich aussehende ©-Zeichen oben rechts neben dem Namen. Der Unterschied zwischen beiden Zeichen ist den meisten Verbrauchern nicht klar. Sie mussten daher fälschlich davon ausgehen, dass der Produktname als Marke besonders geschützt war.

Das LG Köln hat dem Online-Händler mit einstweiliger Verfügung vom 19.7.2018 (Az. 81 O 94/17, n.rkr.) die Werbung mit dem vermeintlich geschützten Begriff verboten.

Dr. Johannes Gräbig:
„Wer seinen Produktnamen nicht als Marke geschützt bekommt, darf den Markenschutz nicht vortäuschen – auch nicht durch ein Copyright-Zeichen.“