Jörg Kachelmann muss sich von Rapper nicht beleidigen lassen À“ Kool Savas zur Zahlung von 10.000 EUR Schmerzensgeld verurteilt.

Während mehrerer Konzerte und in seinem Internetforum hatte der Rapper Kool Savas Jörg Kachelmann massiv beleidigt. Obwohl er eine Unterlassungserklärung abgab, löschte er nicht sämtliche Beleidigungen in seinem Internetforum sondern nutzte die rechtliche Auseinandersetzung zu Publicity-Zwecken, etwa in einer Musik-Zeitschrift.

Die nachhaltigen und mit System betriebenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen wogen nach Ansicht des Landgerichts Berlin (Urt. v. 15.11.2011, Az: 27 O 393/11) so schwer, dass es Kool Savas zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von EUR 10.000,00 an Jörg Kachelmann verurteilte. Zudem muss Kool Savas eine Vertragsstrafe leisten und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstatten. Das Landgericht Berlin wies darauf hin, dass die beleidigenden Äußerungen nicht der verfassungsrechtlich geschützten Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG unterfielen und keine eigene freie schöpferische Leistung darstellten. Die Einschränkung seiner künstlerischen Leistung wiege allenfalls minimal. Bei der Bemessung der Geldentschädigung berücksichtigte das Landgericht Berlin vor allem die permanente vorsätzliche Herabwürdigung von Jörg Kachelmann.

Bedeutsame Feststellungen trifft das Landgericht hinsichtlich Einträgen in Internetforen, wonach zwischen einer - in Foren üblichen - lautmalerischen und der “korrekten” Schreibweise eines Wortes kein Unterschied besteht, so dass auch die abgewandelte Form von einer Unterlassungserklärung gedeckt sei. Zudem bestätigt das Landgericht, dass bei einer verspätet abgegebenen Unterlassungserklärung auch die entstandene Verfahrensgebühr zu erstatten ist, selbst wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt.