Grundsatzurteil: Google muss 3D-Darstellung aus Maps und Earth löschen
Offenbar zum ersten Mal hat ein Gericht angeordnet, dass Google die 3D-Darstellung eines Grundstücks in den Diensten Google Maps und Google Earth löschen muss (LG Frankfurt, Urt. v. 24.9.2026, Az. 2-03 O 388/25, nicht rechtskräftig).
In beiden Diensten wird neben den bekannten 2-dimensionalen Luftbildern auch eine (computergenerierte) 3D-Darstellung angeboten, bei der man aus verschiedenen Blickwinkeln detaillierte Einblicke in Grundstücke und deren Bebauung erhält. Das LG Frankfurt sah darin einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers. Niemand müsse es hinnehmen, dass Luftbildaufnahmen seines bewohnten Grundstücks ohne Zustimmung öffentlich verbreitet werden, jedenfalls wenn hierdurch Grundstücksbereiche abgebildet werden, die öffentlichen Blicken und dadurch öffentlicher Kontrolle und Beobachtung entzogen sind. Das Gericht sah eine „gehobene Belastungswirkung“, wobei sich belastungssteigernd auswirke, dass die Datengewinnung heimlich unter „Ausspähung“ erfolge, da sie weder vorher angekündigt, noch für den Betroffenen sichtbar sei. Die Richter fanden deutliche Worte: Das Bemühen von Google, den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zu verharmlosen, trage dem Bedeutungsgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht Rechnung. Schließlich könne auch die Informationsfreiheit der Nutzer den Eingriff nicht rechtfertigen: „Denn dieser ‚Abenteuergeist‘ erschöpft sich in der Befriedigung von Neugier“, so die Frankfurter Richter.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig: „Es ist eine bahnbrechende Entscheidung zum Persönlichkeitsschutz im digitalen Informationszeitalter. Das Gericht wies auf spezifische Gefährdungen dadurch hin, dass Daten nicht bloß isoliert vorliegen, sondern mit Hilfe immer fortschreitender künstlicher Intelligenz verknüpft werden und so weitergehende Schlüsse erlauben.“
Rechtsanwalt Martin Neu, LL.M. (Exeter): „Das LG Frankfurt forderte keine spezifische Schutzwürdigkeit der Bewohner. Der Rückzugsraum stehe jeder Person unabhängig von ihrem sozialen Status und ihren Wohnverhältnissen zu. Jeder kann daher gegen die 3D-Darstellung des eigenen Grundstücks vorgehen.“