Google-KI macht Chefarzt zum Sexualstraftäter. Löschen wollte Google das nicht. Jetzt verbietet das Landgericht Aachen die Falschbehauptung

Ein Chefarzt, dem nie sexuelle Nötigung vorgeworfen wurde, stand bei Google plötzlich als verurteilter Sexualstraftäter da. Die KI hatte ihm die Tat eines anderen angehängt. Google weigerte sich, das zu korrigieren. Das Landgericht Aachen hat Google die Behauptung nun verboten. Das bedeutet: Google haftet für Falschbehauptungen seiner KI.

Der Arzt, den HÖCKER Rechtsanwälte vertritt, war Chefarzt und Klinikdirektor an einer deutschen Universitätsklinik. Im Sommer 2026 schied er dort aus. Mit sexuellen Übergriffen hatte das nichts zu tun.

Ende August 2026 weist ihn ein ärztlicher Kollege auf etwas hin. Wer bei Google seinen Namen und das Wort „Freistellung" eingibt, bekommt Antwort vom „KI-Modus". Google selbst nennt diesen Modus „die leistungsstärkste KI-Suchfunktion von Google". Die Antwort erscheint im Google-Design und sie klingt wie eine Tatsachenschilderung.

Sinngemäß behauptet die KI: Der Arzt habe seine Sekretärin gegen ihren Willen bedrängt. Er sei daher freigestellt und gekündigt worden. Ein Gericht habe ihn wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dazu habe er eine sechsstellige Abfindung erhalten.

Doch das stimmt nicht. Solche Vorwürfe gab es gegen den Arzt nie. Keine Strafanzeige, kein Strafverfahren, keine Verurteilung. Er wurde deswegen weder freigestellt noch gekündigt.

Die KI hat den Namen des Arztes mit der Geschichte eines anderen verknüpft. Sie betrifft einen früheren leitenden Mitarbeiter derselben Klinik. Die Zeitungsartikel, die Google im KI-Suchergebnis als Quellen verlinkt, nennen den Namen des Arztes nicht. Auch wer die verlinkten Artikel liest, erkennt deshalb nicht, dass Google dem Arzt eine fremde Sexualstraftat zugeschrieben hat.

Der Arzt fordert Google auf, die Behauptungen zu löschen. Google antwortet: Man werde nichts unternehmen. Dann mahnt die Kanzlei Google ab. Google bestätigt den Eingang. Danach geschieht nichts. Auch nach Ablauf der Frist bleibt alles online.

Das Landgericht Aachen gibt dem Arzt nun Recht. Es verbietet Google per einstweiliger Verfügung, die Behauptungen im KI-Modus über den Arzt zu verbreiten (n.rk.).

Die Richter stellen klar: Google stelle die KI-Suche bereit und sei damit „auch für die insoweit generierten Antworten verantwortlich". Dabei folgen sie dem Landgericht München I: Die KI gebe nicht nur Dritte wieder. Sie treffe „eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen". Zugleich halten sie Google vor: „Hätte sie ihre eigene KI mit den Einwendungen des Antragstellers konfrontiert, wäre sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Äußerungen falsch sind."

Der Fall zeigt exemplarisch, wie groß die Gefahr ist, auch als unbescholtener Bürger durch die Google-KI mit dramatischen Falschbehauptungen belastet zu werden. Dieses Risiko betrifft jeden, dessen Name im Netz steht. Die KI muss nur zwei Geschichten verwechseln. Dann steht ein Satz da: „verurteilt wegen sexueller Nötigung". Kollegen lesen ihn. Patienten lesen ihn. Geschäftspartner lesen ihn. Die Folgen für Beruf und Ansehen können fatal sein.

Und der Betroffene? Der ist zunächst einmal machtlos. Er muss die Löschung fordern, abmahnen und vor Gericht ziehen. So vergehen Wochen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung, Wochen, in denen er durch die Google-KI mit Falschbehauptungen beschädigt wird.

Dr. Carsten Brennecke: 

„Der Beschluss ist zwar eine Eilentscheidung. Er setzt aber ein klares Signal: Wer eine KI Behauptungen über Menschen aufstellen lässt, haftet dafür. Google kann sich nicht hinter einem Algorithmus verstecken".