Gefälschte ZOEVA-Kosmetikpinsel: Landgericht Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung auf Auskunftserteilung

Derzeit tauchen weltweit Fälschungen der bekannten Kosmetikpinsel und Kosmetiktaschen des Herstellers ZOEVA auf. HÖCKER geht für ZOEVA gegen zahlreiche Verkäufer von Fälschungen vor.

In einem Fall, in dem der Verkäufer offensichtlich falsche Angaben gemacht hatte, erreichte HÖCKER nun vor dem LG Düsseldorf eine einstweilige Verfügung auf Auskunftserteilung (LG Düsseldorf, Az.: 2a O 153/16). Der Verkäufer muss danach Auskunft geben über Hersteller, Lieferanten und andere Vorbesitzer der Waren, über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren sowie über die Preise, die für die Fälschungen gezahlt wurden.

Die Auskunftsverpflichtung aus der Verfügung kann mit Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Zwangshaft) durchgesetzt werden.

Dr. Marcel Leeser:

„Oft kommt es vor, dass Markenverletzer ihre Bezugsquellen verschleiern, die eigenen Gewinne herunterrechnen und somit den Markeninhaber dreist belügen. Solchen Praktiken zeigen wir klare Grenzen auf.“