Falschbehauptung über Dennis Schick - Gericht verbietet BILD-Bericht innerhalb von 48 Stunden.

Die BILD-Zeitung hatte am 10.02.2019 einen Artikel mit dem Titel „Betrugsanklage gegen Dennis Schick“ veröffentlicht. Der Artikel griff die Falschaussage einer Dame auf, die behauptet hatte, der PR-Berater Dennis Schick schulde ihr noch immer einen niedrigen vierstelligen Betrag. Inzwischen hat die Dame eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Termin zur Verhandlung des Vorwurfs vor dem Amtsgericht Köln wurde aufgehoben.

Aufgrund der unzulässigen Verdächtigung wurde die BILD-Zeitung abgemahnt. Nachdem auf die Abmahnung keine Reaktion erfolgte, wurde beim Landgericht Köln der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Nur knapp 48 Stunden nach Erscheinen des Artikels entsprach das Gericht dem Antrag und erließ das Verbot gegen die BILD-Zeitung (Beschl. v. 12.02.2019, Az. 28 O 53/19, n.rkr.).

Besonders pikant: Ein Co-Autor des Beitrages, der BILD-Mallorca-Chefreporter Ingo Wohlfeil, hatte den Beitrag kurz nach der Veröffentlichung auf bild.de über sein Facebook-Profil mit den Worten geteilt: „Es war mir ein Bedürfnis“. Hierdurch dokumentiert Wohlfeil, dass er den Artikel wohl als persönlichen Racheakt ansah. Denn zuvor waren einige teilweise unseriöse Presseanfragen, die Wohlfeil an Klienten von Dennis Schick gerichtet hatte, mit Unterstützung von HÖCKER bearbeitet und beantwortet worden. Etlichen dieser offensichtlich geplanten „Stories“ war hierdurch der Boden entzogen worden. Zudem beließ es Wohlfeil auch nicht bei einem Teilen des Artikels auf seiner und der von ihm verwalteten BILD-Mallorca-Facebook-Seite, sondern übersandte Dennis Schick kurz nach der Veröffentlichung des Artikels einen

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