Erfolg gegen Noelle-Neumann-Biografie. Autor und Verlag müssen Falschbehauptung korrigieren: Demoskopin hat keinen gefälschten Entnazifizierungsbescheid vorgelegt.

Im Namen des Großneffen und Erben der verstorbenen Elisabeth Noelle-Neumann hat unsere Kanzlei Autor und Verlag des Buches "Elisabeth Noelle-Neumann - Demoskopin zwischen NS-Ideologie und Konservatismus“ auf Unterlassung einiger Falschbehauptungen in Anspruch genommen. Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem LG Köln (Az. 28 O 224/13) wurde nun gütlich beendet. Die nachfolgende gemeinsame Pressemitteilung veröffentlichen wir im Namen des Antragstellers Dr. Ralph Erich Schmidt und der beiden Antragsgegner, des Verlags Ferdinand Schöningh sowie des Autoren Prof. Dr. Jörg Becker:

„Anfang Mai ist im Verlag Ferdinand Schöningh das Buch „Elisabeth Noelle-Neumann - Demoskopin zwischen NS-Ideologie und Konservatismus“ des Autors Jörg Becker erschienen. Es stellte sich heraus, dass sich in dem Buch zum Bedauern von Verlag und Autor falsche Vorwürfe gegenüber Frau Elisabeth Noelle-Neumann befinden. Dies betrifft sowohl ihre Einstufung im Entnazifizierungsverfahren als auch die in diesem Zusammenhang erlassenen Bescheide. Gegen die Verbreitung dieser Vorwürfe setzte sich ihr Großneffe Dr. Ralph Erich Schmidt zur Wehr und nahm Autor und Verlag vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung in Anspruch.

Zur Beilegung des Rechtsstreits schlossen die Parteien auf Vorschlag des Gerichts einen Vergleich, in dem sich Autor und Verlag zur Unterlassung und Richtigstellung unwahrer Behauptungen verpflichtet haben. Dies betrifft insbesondere den im Buch verbreiteten Vorwurf, Entnazifizierungsurkunden, die Frau Noelle-Neumann vorlegte, seien gefälscht gewesen. Da dieser Vorwurf nachweislich falsch ist, wie übereinstimmende Dokumente aus ihrem Privatarchiv und dem Staatsarchiv Freiburg i.Br. belegen, verpflichten sich Autor und Verlag, dies in künftigen Auflagen des Buches richtig zu stellen.“