Eiskunstlauftrainer Karel Fajfr 10.000,- Euro für Falschbeschuldigungen zugesprochen – Landgericht Köln verurteilt ehemaligen Schüler zu Unterlassung und Geldentschädigung

Ein ehemaliger Eiskunstläufer war bis Ende 2016 Schüler unseres Mandanten, des erfolgreichen Eiskunstlauftrainers Karel Fajfr. Im Jahr 2019, über zwei Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit, erhob der Schüler in zahlreichen Medien Vorwürfe angeblicher körperlicher Züchtigung gegen unseren Mandanten, die allesamt falsch und unbelegt sind. Er ließ sich u.a. für die RTL-Sendung STERN-TV, das Magazin DER SPIEGEL, die taz sowie die Main-Post interviewen, deren Autorin Melanie Jäger die mediale Hetzjagd auf unseren Mandanten eröffnet hatte.

Ein aufgrund der Medienberichterstattung eingeleitetes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft nach umfangreichen Ermittlungen im Hinblick auf nahezu sämtliche Vorwürfe des Schülers mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Wegen des verbliebenen Vorwurfs einer (1) angeblichen Ohrfeige im Herbst 2016 kam es zur Hauptverhandlung im Strafverfahren am AG Sonthofen. Auch hier hat die Strafrichterin unseren Mandanten nach gründlicher Beweisaufnahme (zwei Verhandlungstage) am 08.02.2021 freigesprochen. Der Freispruch ist rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch der Schüler selbst haben Rechtsmittel eingelegt.

Die äußerungsrechtliche Zivilklage auf Unterlassung und Geldentschädigung wegen der Behauptungen des Schülers in den Medien am Landgericht Köln (Az. 28 O 18/20) hatten wir bereits frühzeitig für unseren Mandanten eingelegt. Nun, nach zweijähriger teils vorverurteilender Besprechung des Falls in den Medien, kommt das Landgericht Köln zu dem Ergebnis, dass nicht unser Mandant Karel Fajfr, sondern der Falschbeschuldiger zu verurteilen ist. Sein Sachvortrag im Klageverfahren war mangels konkreten Sachvortrages bereits unschlüssig. Auch hier widersprachen sich – ebenso wie im Strafverfahren – die Angaben von ihm und einem Zeugen aus dem Strafverfahren in entscheidenden Punkten. Zahlreiche im Zivil- sowie im Strafverfahren von Seiten des Schülers behauptete Detailangaben wurden von uns als falsch widerlegt.

Mit Urteil vom 09.04.2021 wurde der ehemalige Schüler nun verurteilt, seine in den Medien platzierten Vorwürfe gegen unseren Mandanten, dieser habe ihn während des Trainings geschlagen, zu unterlassen. Darüber hinaus muss er nach dem Urteil neben den gesamten Prozess- und außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung eine Geldentschädigung in Höhe von EUR 10.000,- an unseren Mandanten zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser:
Mein Mandant ist Opfer von üblen und medial gespielten Falschbeschuldigungen. Vor dem Hintergrund der nunmehr zweijährigen öffentlichen Berichterstattung über die falschen Vorwürfe, die der Falschbeschuldiger zu verantworten hat, ist die Geldentschädigung noch niedrig angesetzt. Bemerkenswert ist in diesem Fall das Verhalten der Medien wie STERN TV, DER SPIEGEL und Main-Post: Während die damaligen Vorwürfe als Skandal aufgebauscht wurden und hierüber insbesondere von der Main-Post in zahlreichen Artikeln exzessiv und immer wieder berichtet worden war, mussten wir nach dem rechtskräftigen Freispruch unseres Mandanten diese Medien zunächst aktiv hierüber informieren und anwaltlich dazu auffordern, jeweils einen Nachtrag in ihre Online-Berichte aufzunehmen. STERN TV sendete den Nachtrag am 24.02.2021 auf RTL. Alle Nachträge der Medien über den Freispruch waren auf das rechtliche Mindestmaß beschränkt. Für die Verbreitung unbewiesener Vorwürfe schlägt das Journalistenherz eben weitaus höher als für das Ergebnis staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Überprüfungen, hier: Freispruch und zivilrechtliche Verurteilung des Falschbeschuldigers. Das ist hier der eigentliche Skandal!“