Correctiv unterliegt gegen Vosgerau erneut vor Gericht: KG Berlin bestätigt Vosgeraus kritischen Spendenaufruf letztinstanzlich als zulässige Meinung
Correctiv ist auch in letzter Instanz vor dem KG Berlin mit dem Versuch gescheitert, Vosgeraus Kritik am irreführenden Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen zu verbieten. Das KG Berlin hat Correctiv in einem Hinweis mitgeteilt, dass Correctivs Verbotsantrag keine Erfolgsaussichten habe.
Welche Kritik wollte Correctiv verhindern?
Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat Kritik am Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen „Geheimplan gegen Deutschland“ geäußert. Er hat die wolkigen Wertungen Correctivs so bewertet, dass Correctiv die angeblichen Aussagen Sellners zur Ausweisung deutscher Staatsbürger, die deutschlandweit für große Aufregung gesorgt haben, im Artikel gar nicht als Tatsachen, also als Fakten, sondern nur als Wertungen berichtet habe. Seine Kritik hatte er wie nachstehend formuliert:
Correctiv schreibt sinngemäß: Der österreichische Autor und Aktivist Martin Sellner gebrauchte in seinem Vortrag mehrmals das Wort „Remigration“. Unter diesem Begriff verstehen nicht wenige Rechtextremisten die millionenfache Ausweisung auch eigener Staatsbürger etwa wegen ihrer Hautfarbe. Wie ist dies juristisch zu bewerten? Es ist eine nicht angreifbare Meinungsäußerung. Denn Correctiv (1) schreibt nicht, daß Martin Sellner selber jemals diese Auffassung vertreten hätte, erst recht nicht (2) daß er dies ausgerechnet während des Potsdamer Treffens so gesagt haben soll. Correctiv schreibt letztlich (3) nicht einmal, daß Martin Sellner selbst zu den „Rechtsextremisten“ zähle, von denen einige – aber nicht alle – das Wort angeblich in diesem Sinne gebrauchen sollen.“;
Correctiv wollte diese Kritik verbieten lassen und hat die oben fettgedruckten Passagen vor Gericht angegriffen.
Dr. Vosgerau hat bereits erstinstanzlich vor dem Landgericht Berlin gewonnen. Das LG Berlin hatte den Verbotsantrag von Correctiv in diesem Punkt kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Begründung des LG Berlin ist eine Ohrfeige für die Correctiv-Berichterstattung: Die Kritik Vosgeraus sei eine zulässige Meinungsäußerung. Sie sei eine kritische Bewertung der „Methode Correctiv“. Vosgerau werfe Correctiv zulässigerweise sinngemäß vor, den „Artikel so geschickt juristisch unangreifbar formuliert zu haben, dass er eine öffentliche Debatte über Tatsachen ausgelöst hat, die in dem Artikel gar nicht behauptet wurden“, so das Landgericht in seiner Begründung.
Das wollte Correctiv nicht auf sich sitzen lassen und hat gegen die Entscheidung des LG Berlin Berufung eingelegt.
Auch dieser Schuss ging nach hinten los: Das Kammergericht Berlin hat Correctiv letztinstanzlich nach Beratung des Senats mitgeteilt, dass es „die Berufung für offensichtlich unbegründet hält“. Das Gericht hat Correctiv empfohlen, die Berufung aus Kostengründen zu überprüfen, Correctiv also die Möglichkeit gegeben, die Berufung zur Vermeidung einer weiteren Negativentscheidung zurückzunehmen.
Correctiv hat kapituliert und den Verbotsantrag zurückgenommen. Auch finanziell ist das für Correctiv ein weiteres Fiasko: Correctiv muss Dr. Vosgerau Anwaltskosten in vierstelliger Höhe erstatten. Hinzu kommt die Kostenbelastung Correctivs mit Gerichtskosten und Kosten für den eigenen Rechtsanwalt.
Durch die Rücknahme der Berufung hat Correctiv eine Zurückweisungsentscheidung des KG Berlin vermieden und den Rechtsstreit damit beendet.
Vosgerau hatte seine Correctiv-Kritik im Text seines Spendenaufrufs verwendet. Dr. Vosgerau wirbt dort nach wie vor um Spenden. Denn die zahlreichen Klagen gegen Falschbehauptungen infolge des Correctiv-Berichts, von denen viele Verfahren nach wie vor laufen, führen unverändert zu einer starken Kostenbelastung. Wer Herrn Dr. Vosgerau unterstützen möchte, kann dies unter diesem Link machen.
Dr. Carsten Brennecke: „Dieses Gerichtsverfahren hat bestätigt, dass die tragende Kritik an der „Methode Correctiv“ zulässig ist. Correctiv muss das hinnehmen: Die Aufsehen erregenden Kernaussagen des Correctiv-Berichts sind wolkige Wertungen und dürfen als solche bezeichnet werden. Wir bedanken uns bei Correctiv für deren gerichtliches Vorgehen, das diese gerichtliche Klarstellung erst ermöglicht hat!“