Wer verkaufte Robert Redfords Hochzeitsfotos an die "BILD"? HÖCKER erwirkt Auskunftsverfügung gegen Axel Springer AG

In der BILD-Zeitung erschienen im Juli 2009 Fotos der heimlichen Hochzeit des US-Schauspielers Robert Redford. Das Brautpaar und der Fotograf wollten herausfinden, wer die Bilder an die Presse gegeben hatte. Das LG Köln erließ am 14.08.2009 gestützt auf die Bildrechte des Fotografen eine einstweilige Verfügung, mit der die Axel Springer AG verpflichtet wurde, Namen und Anschrift des gesuchten Informanten zu nennen. Außerdem musste der Verlag die Menge und die An- und Weiterverkaufspreise der Fotos offenbaren (LG Köln 28 O 535/09).

Die Entscheidung ist bemerkenswert, weil hier - soweit ersichtlich - erstmals ein Verlag im Wege der einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu einer Preisgabe seiner Informationsquelle verpflichtet wurde. Die Spezialkammer für Urheber- und Presserecht des LG Köln räumte dem urheberrechtlichen Auskunftsanspruch bewusst Vorrang gegenüber dem grundrechtlich (Art. 5, Pressefreiheit) abgesicherten Quellenschutz der Presse ein.

Der Fall zeigt, dass der presserechtliche Quellenschutz nicht grenzenlos ist. Im Fall Redford nannte der Axel Springer Verlag schließlich den Namen der Informantin und den Preis, den sie für die Bilder erhalten hatte - 10.000 EUR.

Dr. Ralf Höcker:
"Wer der Presse künftig rechtsverletzendes Material zuspielt, kann sich nicht sicher sein, dass er anonym bleibt."

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