Weiteres Verbot in Sachen Correctiv: OLG Hamburg verbietet NDR, SWR, Produzent Volker Heise und Produktionsfirma zero one GmbH Falschdarstellung über Dr. Vosgerau in einseitiger Correctiv-Dokumentation
Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat sich mit HÖCKER in einem weiteren Gerichtsverfahren erfolgreich gegen Falschbehauptungen in der Correctiv-Berichterstattung zum Potsdam-Treffen zur Wehr gesetzt: Das Oberlandesgericht Hamburg hat nun Falschaussagen über Herrn Dr. Vosgerau in einer NDR- und SWR-Dokumentation zum Correctiv-Bericht verboten.
Was ist passiert?
Filmregisseur Volker Heiser hat für die Filmproduktionsgesellschaft zero one GmbH eine Dokumentation über das Entstehen des Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen erstellt. Koproduzenten des Films sind ausgerechnet der SWR und der NDR, zwei Sendeanstalten, denen im Namen von Herrn Dr. Vosgerau bereits Falschberichterstattungen zum Potsdam-Treffen verboten wurden.
Die Dokumentation ist bereits journalistisch fragwürdig: Sie ist nach dem „Strickmuster“ aufgebaut, dass die zahlreichen Einwände, die gegen den Correctiv-Text erhoben werden, allenfalls kurz und skizzenhaft erwähnt werden. Sodann kommen die in Kritik geratenen „Journalisten“ von Correctiv als „Letztentscheidende in eigener Sache“ zu Wort und erhalten die Gelegenheit, in unwidersprochenen einseitigen Statements die Kritik am Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen wegzuwischen.
Journalistisch ist die Dokumentation ohne Wert, weil sie sich letztlich immer die Perspektive von „Correctiv“ zu Eigen macht. Dass die Kernaussage des Correctiv-Berichts selbst vor Gericht als Falschaussage angegriffen wird, da sie nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk irreführend dazu verleitet hatte, falsch – und ebenfalls gerichtlich verboten – über das Potsdam-Treffen zu berichten, findet in der Dokumentation kaum Berücksichtigung. Gleiches gilt für die Kritik zahlreicher Journalisten am Correctiv-Bericht. Nicht nur der Chefredakteur der Legal Tribune Online, Journalist und Jurist Felix Zimmermann, der Medienjournalist Steffen Niggemeier, sowie der Leiter der renommierten Journalistenschule Henri-Nannen-Schule Christoph Kucklick haben den Correctiv-Bericht aufgrund seines irreführenden Charakters kritisiert.
Was wurde verboten?
Die Verbotsentscheidung des OLG Hamburg testiert nun, dass die Dokumentation nicht nur journalistisch höchst fragwürdig ist, sondern dass sie zudem die Rechte Dr. Vosgeraus durch eine Falschdarstellung verletzt:
In der Dokumentation wird mehreren Protagonisten die Frage gestellt, woher Correctiv weiß, was in Potsdam seitens der Teilnehmer besprochen wurde. Auf diese Frage wird die irreführend aus dem Zusammenhang gerissene Aussage von Dr. Vosgerau eingeblendet, „dass diese Information an Correctiv vom Verfassungsschutz selber gekommen ist“.
Wegen des Zusammenschnitts denkt der Zuschauer, Vosgerau habe dem Verfassungsschutz unterstellt, das Treffen in Potsdam abgehört und den Inhalt der Gespräche an Correctiv weitergegeben zu haben.
Tatsächlich hat Herr Vosgerau in seinem langen Interview mit den Filmemachern etwas gänzlich anderes gesagt: Er mutmaßte, dass Correctiv selbst überwiegend erfolglos versucht hat, das Potsdam-Treffen mit einem Richtmikrofon abzuhören.
Dass Dr. Vosgerau die im Film gestellte Frage gar nicht so beantwortet hat, wie durch den irreführenden Zusammenschnitt behauptet, wurde durch zero one, SWR und NDR im Gerichtsverfahren sogar ausdrücklich zugestanden. Dennoch wollten die Produzenten an der irreführenden Darstellung festhalten.
Das Oberlandesgericht hat diese Kernpassage der Correctiv-Dokumentation nun verboten. Durch den Zusammenschnitt einer falschen Antwort Vosgeraus auf die Frage, wie Correctiv an die Information zu dem Treffen gekommen ist, werde der falsche Eindruck erweckt, Vosgerau habe dem Verfassungsschutz ein Abhören des Treffens unterstellt (Beschluss vom 19.06.2025, Az. 7 W 248/25 n.rk.)
Dr. Carsten Brennecke: „Obwohl die Kernaussagen des Correctiv-Berichts längst auch durch gerichtliche Entscheidungen widerlegt sind und der Correctiv-Bericht von Medienjournalisten negativ bewertet wurde, versuchen SWR und NDR in Zusammenarbeit mit zero one dennoch, das falsche Bild einer seriösen Correctiv-Berichterstattung irgendwie aufrecht zu erhalten. Das zeigt, dass man beim SWR und NDR nichts dazugelernt hat. Und das, obwohl zahlreiche Falschaussagen, die durch den irreführenden Correctiv-Bericht verursacht wurden, ausgerechnet auch dem SWR und NDR verboten wurden. Dass die Dokumentation zudem gerichtlich verbrieft eine klare Desinformation mit einer Falschbehauptung zu Lasten Vosgeraus enthält, rundet das negative Gesamtbild der Produktion ab“.