Verbot gegen NDR-Satiresendung

Im Satireformat "Reschke-TV" ging es kürzlich um Privatstädte. Unser Mandant Titus Gebel hat das Konzept sogenannter Freier Privatstädte entwickelt. Die Unwahrheiten, die „Reschke-TV“ in die Sendung einbaute, waren ganz und gar unsatirisch: In den Privatstädten gebe es eine Polizei nur, wenn man sich das „leisten könne und wolle“ und unser Mandant habe das staatliche Gesetz, das eine Privatstadt erst erlaubt, im Staat Honduras einfach selbst geschrieben. Das Landgericht Hamburg hat NDR und „Reschke TV“ diese falschen Darstellungen untersagt. Der NDR hat bereits eine Abschlusserklärung abgegeben, die Entscheidung ist rechtskräftig.

Viele Satireshows sind heute normale Investigativ-Formate in satirischem Gewand. Das Label "Satire" dient oft dazu, aktivistische Negativberichterstattung vor dem Vorwurf der Einseitigkeit zu retten. Eine klassische Nachrichtensendung muss unparteiisch sein, sonst ist sie nicht glaubwürdig. Die Satiresendung hat es da leichter. Weil Satire seicht und leichtfüßig daherkommt, schuldet sie keine Erklärung, warum sie einseitig recherchiert und den Betroffenen nicht auf Augenhöhe zu Wort kommen lässt. Doch die Entscheidung macht deutlich: Juristisch können sich Medien nicht hinter dem Label "Satire" verstecken. So bunt, überspitzt, hin und wieder sogar lustig die Einkleidung auch ist, Falschbehauptungen sind rechtswidrig - unabhängig von Genre und Format.