Unternehmensgrundrechte gestärkt: Produktpranger verboten.

Rufmord, Verriss und Skandalisierung haben Konjunktur. Unternehmen und ganze Wirtschaftszweige stehen am Pranger.

Gut, dass Unternehmen nicht schutzlos sind. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt vor unberechtigter oder überzogener Kritik.

Dieses Recht wurde durch das LG Köln (Beschl. v. 08.10.2019, Az. 28 O 369/19) in einem von HÖCKER geführten Verfahren nun gestärkt:

Ein Unternehmen aus der Lebensmittel- und Gastronomiebranche hat sich erfolgreich gegen einen Produktverriss gewehrt. Eine Branchenzeitung hatte ein von dem Unternehmen vertriebenes Produkt unter der Überschrift „Pflaume des Monats“ zerrissen.

Diesen Produktpranger hat das LG Köln verboten. Die Unternehmenspersönlichkeitsrechte seien durch die scharfe Kritik verletzt worden. Denn das kritisierte Unternehmen war nicht einmal Hersteller des Produktes. Vielmehr wurde es aus einer Masse von Händlern, die das betreffende Produkt ebenfalls vertreiben, herausgepickt und rechtswidrig angeprangert.

Der Verlag hat das gerichtliche Verbot sofort akzeptiert.