Ulrich Wickerts UWP unterliegt vor dem VG Hannover - HÖCKER erfolgreich für RTL.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 29.09.2008 entschieden, dass die Vergabe von Drittsendezeiten im Programm des privaten Veranstalters RTL Television GmbH durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) rechtmäßig war. Der Kölner Privatsender war in dem Verfahren, das Ulrich Wickerts Produktionsfirma UWP gegen die Landesmedienanstalt angestrengt hatte, neben dem bevorzugten Bewerber dctp als Beteiligte beigeladen.

Nach dem Rundfunkstaatsvertrag muss RTL zur Vielfaltssicherung unabhängigen Dritten Sendezeit einräumen. Welcher Produzent diese Sendezeiten füllen kann, wird in einem gesetzlich vorgegebenen Auswahlverfahren durch die NLM nach Erörterung mit dem Hauptprogrammanbieter RTL und im Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) entschieden.

In dem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ging es um die Frage, ob UWP als neuer Anbieter von Programmen für die obligatorischen Drittsendezeiten gegenüber dctp im Auswahl-
verfahren benachteiligt wurde. DCTP liefert schon seit mehreren Jahren Programme für die Drittsendezeiten bei RTL. Mit ihrem Eilantrag bliebt UWP indes erfolglos. Das Verwaltungs-
gericht stellte fest, dass die NLM das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt habe und dass die Auswahl der dctp rechtmäßig war. Zum einen sei dctp – entgegen der Rüge von UWP – von RTL unabhängig und zum anderen steigerten
die von dctp produzierten Informationssendungen die Vielfalt des Hauptprogramms von RTL. Nach der Entscheidung im Eilverfahren hat UWP die Klage in der Hauptsache zurückgenommen.