Steuer- und Unterhaltsschulden sind Privatsache. Eine Berichterstattung dazu ist unzulässig, entschied das LG Köln auf Antrag einer bekannten Kölner Musikband gegen die BILD-Zeitung.

HÖCKER hat erfolgreich das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitglieder einer bekannten Kölner Musikband gegen die Verlegerin der Bild-Zeitung Axel Springer SE verteidigt. Nachdem sich die Band im Streit von ihrem ehemaligen Künstlervermittler getrennt hatte, hatte dieser der Bild-Zeitung mitgeteilt, dass in der Vergangenheit Gläubiger der Band versucht hätten, bei ihm Steuer- und Unterhaltsschulden einzutreiben. Die Bild-Zeitung verbreitete diese Angabe in einem Bericht über die Trennung von Band und Künstlervermittler.

Gegen die außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen verteidigte sich die Bild damit, dass die Berichterstattung zulässig sei, weil sie wahr sei.

Das Landgericht Köln hat nun diese rechtswidrige Berichterstattung mit einstweiliger Verfügung verboten (Az. 28 O 114/14, nicht rechtskräftig). Dabei folgte das Landgericht Köln unserer Ansicht , dass Steuer- und Unterhaltsschulden grundsätzlich Privatsache sind und dass eine öffentliche Berichterstattung über diese Umstände deshalb unzulässig ist.

Dr. Carsten Brennecke:
„Nicht alles, was wahr ist, darf auch berichtet werden. Wahre Tatsachen, die in die Privatsphäre der betroffenen Person gehören, haben in der öffentlichen Berichterstattung nichts zu suchen. So sind insbesondere Schulden Privatsache. Eine öffentliche Berichterstattung über solche Privatangelegenheiten ist unzulässig.“