Pressemitteilung zum Vorfall an Wuppertaler Schule vom 22.02.2024

Köln, 28.02.2024

Wir vertreten ab sofort in presse- und äußerungsrechtlichen Angelegenheiten den Beschuldigten, dem ein Messerangriff auf vier Personen an einer Schule in Wuppertal (NRW) am 22.02.2024 vorgeworfen wird.

Wir weisen darauf hin, dass über unseren Mandanten nicht in einer Weise berichtet werden darf, die ihn für sein Umfeld identifizierbar macht. Denn dies verletzt unseren Mandanten in seinem Persönlichkeitsrecht und verstößt insbesondere gegen die Unschuldsvermutung. Seine Identität besitzt keinen eigenen Informationswert. Unser Mandant war der Öffentlichkeit zuvor nicht bekannt. Es handelt sich weder um eine prominente Person, noch um einen Intensivstraftäter, der in der Vergangenheit dadurch in Erscheinung getreten wäre, dass ihm vergleichbare Taten zur Last gelegt wurden. Er ist nicht vorbestraft.

Einige Medien haben gegen die Anonymisierungspflicht verstoßen, indem sie unseren Mandanten etwa durch die folgenden Angaben:

  • seinen Vornamen
  • seinen abgekürzten Nachnamen
  • sein Alter sowie
  • die von ihm besuchten Schule

für sein Umfeld erkennbar gemacht haben.

Wir sind beauftragt, hiergegen konsequent rechtlich vorzugehen und appellieren an die Medien, sich ab sofort an die Anonymisierungspflicht zu halten und die vorgenannten Identifizierungsmerkmale aus ihren Online-Berichten zu entfernen.

Die Ermittlungen zum Geschehen stehen ganz am Anfang und der genaue Ablauf steht nicht sicher fest. Die anwaltlichen Vertreter des Mandanten werden sich beizeiten zu den Hintergründen des Geschehens äußern. Bis dahin empfehlen wir, keine haltlosen Spekulation anzustellen.


Pressekontakt:
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser
Rechtsanwalt Dr. Daniel Wolsing, LL.M. (Barcelona)

HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB, Friesenplatz 1, 50672 Köln
E-Mail: leeser@hoecker.eu und wolsing@hoecker.eu
Tel.: 0221-9331910