OLG Köln bestätigt: EUR 20.000 Geldentschädigung für Intim-Foto

Ein bekannter Kölner Fernsehdarsteller erhält insgesamt EUR 20.000 Geldentschädigung wegen der Veröffentlichung eines Intim-Fotos und der erheblichen Rufschädigung in der BILD-Zeitung sowie auf bild.de. Diesen Betrag hat das OLG Köln mit Urteil vom 03.11.2016 zugesprochen (Az. 15 U 61/16, n.rkr.). Damit wurde das Urteil aus der ersten Instanz bestätigt.

BILD hatte in einer Veröffentlichung (print und online) behauptet, der Fernsehdarsteller habe einen weiblichen Fan sexuell belästigt, indem er ihr unaufgefordert ein Intimfoto von sich zugeschickt habe. Den Bericht bebilderte die BILD-Zeitung dann auch mit diesem Intimfoto, das gepixelt bzw. mit einer Banane verfremdet war.

Tatsächlich ist die Geschichte frei erfunden: Nicht der Fernsehdarsteller, sondern die junge Frau verschickte Intimfotos von sich und forderte den Fernsehdarsteller dann ausdrücklich auf, ihr im Gegenzug auch solche Bilder zu schicken. Obwohl BILD wusste, dass die Vorwürfe der jungen Frau falsch sind, veröffentlichte sie sowohl die Vorwürfe als auch das Intimfoto.

Auf eine Abmahnung hatte sich BILD nur verpflichtet, die künftige Veröffentlichung zu unterlassen. Die Zahlung einer Geldentschädigung lehnte BILD ab, woraufhin der Fernsehdarsteller diese mit Hilfe von HÖCKER erfolgreich einklagte.