Kein "Opfer" im Kachelmann-Fall: Südkurier veröffentlicht Richtigstellung.

Anlässlich des “Tags des Opferschutzes” hatte die Polizeidirektion Sigmaringen in einer Pressemitteilung den “Anwalt des Opfers” im Kachelmann-Prozess angekündigt. Damit war jedoch nicht etwa Verteidiger Johann Schwenn oder ein Anwalt der hiesigen Kanzlei gemeint, sondern vielmehr der Anwalt der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin. Diese Pressemitteilung hatte der "Südkurier" übernommen und auf Betreiben von Jörg Kachelmann, vertreten durch HÖCKER, inzwischen wie folgt richtiggestellt:

Kein Opfer im Kachelmann-Fall

Sigmaringen (sk) Beim „Tag des Opferschutzes“, einer Veranstaltung der Polizeidirektion Sigmaringen, gab es für Bürger Informationen in Sachen Opferschutz. Es sprach dort unter anderem auch ein Anwalt, der jüngst am Kachelmann-Prozess beteiligt war.
 
In der Ankündigung zu dieser Veranstaltung hatte die Polizeidirektion vom „Opfer im Kachelmann-Prozess“ gesprochen. Diese Formulierung sei nicht korrekt, bedauerte Gerd Stiefel, der Chef der Polizeidirektion im Gespräch mit unserer Redaktion ausdrücklich. Jörg Kachelmann wurde in besagtem Prozess in Mannheim freigesprochen. Dies hatte der SÜDKURIER damals umfangreich und ausführlich berichtet. Das Urteil ist zwischenzeitlich bereits rechtskräftig. Das Landgericht Mannheim habe festgestellt, dass Kachelmann „nicht Täter und damit im Umkehrschluss die Anzeigenerstatterin kein Opfer einer vorgeworfenen Tat ist“, bekräftigt Kachelmanns Anwalt Ruben Engel von der Kanzlei Höcker zu Recht. Die Redaktion bedauert, diesen Passus der Polizei-Pressemeldung unkorrigiert veröffentlicht zu haben. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.


Die Richtigstellung kann hier abgerufen werden.