HÖCKER erfolgreich für RTL: Focus TV unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Hannover im Rechtsstreit über Drittsendezeiten.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 27.11.2013 entschieden, dass die Vergabe von Drittsendezeiten im Programm des privaten Veranstalters RTL Television GmbH durch die niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) rechtmäßig war. Der Kölner Privatsender war in dem Verfahren, dass die Focus TV Produktions GmbH gegen die NLM angestrengt hatte, neben dem bevorzugten Bewerber DCTP als Beteiligte beigeladen.

Nach dem Rundfunkstaatsvertrag muss RTL zur Vielfaltsicherung unabhängigen Dritten Sendezeit einräumen. Welcher Produzent diese Sendezeiten füllen kann, wird in einem gesetzlich vorgegebenen Auswahlverfahren durch die NLM nach Erörterung mit dem Hauptprogrammanbieter RTL und im Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEG) entschieden.

In dem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren, das nun entschieden wurde, ging es um die Frage, ob Focus TV als neuer Anbieter vom Programm für die obligatorischen Drittsendezeiten gegenüber DCTP im Auswahlverfahren benachteiligt wurde bzw. ob DCTP überhaupt zulassungsfähig gewesen ist. DCTP liefert schon seit Jahren Programme für die Drittsendezeiten bei RTL so z. B. das politische Magazin Spiegel TV. Focus TV blieb indes im Eilverfahren erfolglos. Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei und dass keine Gründe gegen die Zulassungsfähigkeit der DCTP sprechen. Noch anhängig ist die Hauptsacheklage, die Focus TV gleichzeitig mit dem Eilverfahren erhoben hatte.