HÖCKER und Maaßen beenden Zusammenarbeit

Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Maaßen, früherer Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), verlässt heute die Kölner Medien- und Markenrechtskanzlei HÖCKER, in der er seit 2019 als Of Counsel tätig war. Herr Maaßen hatte entschieden, ab Frühjahr wesentlich stärker im Bereich der anwaltlichen Wirtschaftsberatung tätig sein zu wollen und stellt deshalb seine Aktivitäten im Bereich des Medien- und Markenrechts zurück. Sein Ausscheiden ist vorgezogen worden, nachdem die Kanzlei HÖCKER die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln wegen einer möglichen Beobachtung durch das BfV vertritt und er dort möglicherweise als Zeuge benannt wird.

„Auch wenn ich mit diesem Fall nicht anwaltlich betraut war und nicht gehindert bin, als Zeuge auszusagen, besteht dennoch dieMöglichkeit, dass meine Tätigkeit in der Kanzlei einen negativen Beigeschmack bekommt und eine etwaige Aussage als Zeuge in Zweifel gezogen wird, wenn ich auch als Anwalt mit der Klägerkanzlei zusammenarbeite. Um Schaden von allen Beteiligten abzuwenden und einen fairen Prozess zu ermöglichen, habe ich meinen Weggang um drei Monate vorgezogen.", so Maaßen zum Grund seines Abgangs.

Auf Seiten der Kanzlei bedauert man diese Entscheidung: „Es bestand keine juristische Notwendigkeit für diesen Schritt und genau deshalb rechne ich es Hans-Georg Maaßen hoch an, dass er seinen Leumund, seine Glaubwürdigkeit vor Justiz und Öffentlichkeit und ein faires Verfahren über seine beruflichen Belange stellt." erläutert Prof. Dr. Höcker die Wahrnehmung dieser Entscheidung in der Kanzlei.