Hendrik Streeck wirbt nicht für Inkontinenzprodukte – Facebook muss Fake-Werbeanzeigen löschen

Prominente werden oft ungefragt für Werbezwecke missbraucht. Zuletzt traf es unseren Mandanten, den bekannten Bonner Virologen Prof. Dr. Hendrik Streeck. Auf Facebook warben Unbekannte mit ihm für verschiedene dubiose und pseudomedizinische Mittel und Behandlungsmethoden, die angeblich Krankheiten wie Diabetes und Prostatitis innerhalb kürzester Zeit heilen sollten. Die gefälschten Werbeanzeigen wurden trotz vermeintlich strenger Werbestandards und aufwendiger interner Prüfverfahren von Facebook immer wieder durchgewunken. Niemals würde unser Mandant für derlei unseriöse Mittel und Methoden werben. Es ist ihm als Arzt sogar ausdrücklich verboten.

Das Problem: Zwar hat Meta (der Betreiber von Facebook) die Werbeanzeigen auf unseren Hinweis jeweils umgehend gelöscht. Kurz darauf waren sie in ähnlicher Form jedoch wieder online. Meta unternahm also nichts oder viel zu wenig, um zu verhindern, dass derlei Anzeigen erneut erscheinen. Vor Gericht rügten wir für Prof. Streeck, dass Meta keine ausreichenden Vorsorgemaßnahmen ergreift. Auf unseren Antrag erließ das Landgericht Bonn nun eine einstweilige Verfügung gegen Meta (Beschl. v. 05.07.2023, 9 O 130/23 – n. rk./in Zustellung). Meta wurde es untersagt, Werbeanzeigen für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Mittel oder Verfahren zur Behandlung von Krankheiten oder Leiden zu veröffentlichen die das Bildnis unseres Mandanten enthalten. Vom Verbot erfasst sind nicht nur sämtliche angegriffenen Werbeanzeigen, sondern auch alle (ggf. zukünftigen) „kerngleichen“ Werbeanzeigen, d.h. alle Fake-Anzeigen, die den Eindruck erwecken, unser Mandant mache unter Hergabe seines Bildnisses Werbung für Arzneimittel oder Behandlungsmethoden.

Dr. Christian Conrad: „Meta kann derlei Fake-Anzeigen mittels künstlicher Intelligenz und zur Not durch menschliche Mitarbeiter erkennen und herausfiltern. Und genau das werden sie jetzt tun müssen.“