Die Petra Kelly-Stiftung und der Feierwerk e.V. müssen die Falschbehauptung widerrufen, ein Politiker der Jungen Alternative habe gewaltsam eine Kundgebung gestört.

Die Petra-Kelly-Stiftung hatte auf ihrer Webseite die Studie „Die Alternative für Deutschland (AfD) in Bayern“ verbreitet. Daneben hatte der Feierwerk e.V. auf seiner Webseite eine Publikation mit dem Titel „Die Junge Alternative und Campus Alternative in Bayern und München“ zum öffentlichen Abruf vorgehalten. Beide Studien waren durch Herrn Dr. Robert Philippsberg erstellt worden, der Mitarbeiter der Fachinformationsstelle Rechtsextremismus in München ist.

Philippsberg hatte in den Studien zu mehreren Mitgliedern der Jungen Alternative in Bayern (Jugendorganisation der AfD) angebliche Belege für eine Vernetzung mit rechtsextremen Kräften recherchiert. Quelle waren dabei jedenfalls zum Teil offensichtlich anonym betriebene Antifa-Webseiten.Ohne diese unseriösen Quellen zu verifizieren, verbreitete der Autor abträgliche Falschbehauptungen unter Namensnennung mehrerer jungen Politiker und gewährte diesen auch vorher keine Gelegenheit zur Stellungnahme.

Ein führendes Mitglied der Jungen Alternative hat sich erfolgreich gegen die Verbreitung von Falschbehauptungen in den vermeintlichen „Studien“ zur Wehr gesetzt. Konkret ging es um die Behauptung, das Mitglied habe gemeinsam mit rechten Aktivisten gewaltsam eine Kundgebung gestört.Tatsächlich hatte der Politiker weder zusammen mit den rechten Aktivisten an der Kundgebung teilgenommen, noch hatte er diese (gewaltsam) gestört.

Der Autor der beiden Studien Philippsberg hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Auch die Petra-Kelly-Stiftung und der Feierwerk e.V. gaben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und veröffentlichten Widerrufe:

https://www.petrakellystiftung.de/nc/programm/veranstaltungsdetails/article/die-afd-in-bayern.html

http://www.feierwerk.de/einrichtungen-projekte/089-gegen-rechts/aktuelles/d/article/widerruf-der-kurzanalyse-jaca/

Dr. Carsten Brennecke:

„Wer aus dritten - insbesondere - anonymen Quellen, wie Antifa-Seiten, abträgliche Tatsachenbehauptungen entnimmt und diese in einer „Studie“ ungeprüft als Tatsachenbehauptungen weiterverbreitet, haftet für derartige Falschbehauptungen uneingeschränkt auf Unterlassung und Widerruf. Insbesondere von einem selbsternannten „Rechtsextremismus-Experten“ und studierten Politikwissenschaftler wäre zu erwarten gewesen, dass er den betroffenen Personen vor der Verbreitung der abträglichen Behauptungen zumindest die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumt. Da dies unterblieben ist, haftet Philippsberg auf Unterlassung und Kostenerstattung."