Die Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen sind glatt gelogen - Vernichtende Urteilsbegründung im Verfahren gegen Correctiv

Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hat vor dem Landgericht Berlin gegen die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen „Gemeinplan gegen Deutschland“ geklagt und gewonnen.

Das Landgericht Berlin II hat Correctiv die Kernaussagen des Berichts, die für deutschlandweite Empörung und Demonstrationen gesorgt haben, als Falschbehauptungen verboten (n.rk.). 

Die jetzt ergangene Urteilsbegründung ist für die sogenannte „Recherche“ Correctivs vernichtend. Denn das Gericht bestätigt: Correctiv hat in seiner Potsdam-Geschichte gelogen. Nach dem Verbot bleibt von dem Bericht am Ende nichts Substantielles übrig:

 

Welche Aussagen wurden Correctiv verboten? 

Falsche Kernaussage Nummer 1: Ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern

Das Landgericht Berlin hat bestätigt, dass die Aussage „Es bleiben zurück:… ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ von Lesern als Tatsachenbehauptung verstanden wird. Und das zurecht: Zahlreiche Medien haben unter Berufung auf den Correctiv-Bericht unreflektiert und ungeprüft falsch berichtet, dass in Potsdam tatsächlich die Ausweisung Deutscher geplant worden sei. Das glaubten auch die Leser. Daher gingen hunderttausende Menschen im Irrglauben auf die Straße, ihre gut integrierten Nachbarn mit Migrationshintergrund sollten ausgewiesen werden.

Das Landgericht Berlin stellt fest, dass die Behauptung, in Potsdam sei die Ausweisung Deutscher geplant worden, unstreitig falsch ist. Noch nicht einmal Correctiv hatte sich vor Gericht damit verteidigt, dass in Potsdam tatsächlich Ausweisungspläne besprochen wurden. Man habe gar keine Tatsachen berichtet – so Correctiv – sondern nur Meinungen geäußert. 

Die Kernaussage zu Ausweisungsplänen wurde Correctiv als Falschbehauptung verboten.

 

Verbotene Aussage Nummer 2: Verfassungswidriger „Masterplan“

Correctiv hat berichtet, der in Potsdam besprochene „Masterplan“ sei verfassungswidrig: „also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“.  Auch diese Abwertung wurde Correctiv verboten.

Denn für eine solche Abwertung gibt es laut Landgericht Berlin gar keine sachliche Rechtfertigung. Nichts, was in Potsdam gesagt wurde, erlaube diese völlig aus der Luft gegriffene Einordnung.

 

Falsche Kernaussage Nummer 3: „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ in Sellners Vortrag

Correctiv wurde die Behauptung verboten, in Martin Sellners Vortrag habe es eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ gegeben. Leser und Medien haben das so verstanden, dass Sellner vorschlug, unliebsame Deutsche auszubürgern.

Auch diese Meldung wurde Correctiv verboten. Sie ist laut Landgericht Berlin unzulässig, egal, ob sie als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung verstanden wird. Denn die Behauptung, Sellner habe eine Ausbürgerungsidee geäußert, sei falsch: Sellner habe sich in Potsdam unstreitig gar nicht mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft befasst. Auch eine solche Meinungsäußerung sei daher unzulässig, da sie sachlich nicht gerechtfertigt sei.

 

Falsche Kernaussage Nummer 4: Gerrit Huy habe vorgeschlagen, Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen

Correctiv hat in einem Folgebericht die Behauptung von Erik Ahrens verbreitet, Gerrit Huy habe in Potsdam den Vorschlag vorgebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, Zitat: „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“

Die Aussage kann laut Landgericht so verstanden werden, dass Frau Huy die Empfehlung ausgesprochen habe, den „nicht-assimilierten Staatsbürgern“ mit mehrfacher Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Verbreitung dieser Behauptung wurde Correctiv und Erik Ahrens verboten.  Auch diese Behauptung sei unwahr, da Frau Huy unstreitig keine Empfehlung zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft erteilt habe. 

 

Auch Correctivs Schutzbehauptung wird verboten

Correctiv hat sich nach Kritik an der irreführenden Wirkung seiner Kernaussagen damit herausgeredet, dass man keine Tatsachen sondern nur Meinungen geäußert habe. Man dürfe doch wohl die Meinung äußern, dass das in Potsdam Gesagte Ausweisungsplänen gleich stehe. 

Das Landgericht Berlin erteilt dieser Schutzbehauptung eine Absage: Es stellt klar, dass die Aussage, von Potsdam bleibe ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern zurück, auch dann unzulässig ist, wenn Correctiv sie als bloße Bewertung, also als Meinungsäußerung berichtet hätte. Denn für eine solche übertriebene Einordnung gebe es unter Berücksichtigung des Potsdam tatsächlich Besprochenen gar keine Grundlage, Zitat:

„Denn die als Meinungsäußerung zu behandelnde Wertung, das von Herrn Sellner vorgestellte Konzept der „Remigration“ habe die rechtsförmige und erforderlichenfalls durch staatlichen Zwang durchzusetzende Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen, wäre „aus der Luft gegriffen“, da ihr wegen des abweichenden tatsächlichen Geschehensverlaufs jeder tatsächliche Anhalt fehlte.“

Damit ist klar: Correctiv kann sich auch nicht mehr damit herausreden, „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ sei eine zulässige Meinung.

 

Gericht wirft Correctiv Methoden der Lückenpresse vor

Das Landgericht Berlin wirft Correctiv vor, die Leser durch eine bewusst unvollständige Darstellung getäuscht zu haben. Den Lesern sei vorenthalten worden, dass Martin Sellner im Rahmen des Treffens sogar ausdrücklich erklärte, dass Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft gerade nicht zur zwangsweisen Ausreise verpflichtet werden könnten. Mit anderen Worten: Martin Sellner hat in Potsdam klargestellt, dass eine Ausweisung deutscher Staatsbürger seiner Auffassung nach gar nicht möglich ist und Correctiv hat diese Aussage schlicht unter den Tisch fallen lassen. Möglicherweise setzte Correctiv auf Lücke, weil dem Leser sonst klar geworden wäre, dass Correctivs Spekulationen zu Ausweisungsplänen völlig haltlos sind.

 

Urteil des Landgerichts Berlin ist eine Ohrfeige für Correctiv

Das Verbot verbietet alle Kernaussagen des Correctiv-Berichts, die für Aufsehen und Demonstrationen gesorgt haben: Angebliche Ausweisungspläne Deutscher, angebliche Ausbürgerungspläne, angebliche Pläne, die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen und die Legende, der dortige „Masterplan“ sei verfassungswidrig gewesen.

Das Gericht stellt klar, dass die in Potsdam besprochenen Pläne nicht als verfassungswidrig bewertet werden dürfen. Damit ist die Legende Correctivs, es habe in Potsdam verfassungswidrige Remigrationspläne gegeben, ebenfalls als haltlose Irreführung entlarvt worden.

Außerdem wirft das Gericht Correctiv eine Täuschung der Leser vor: Correctiv habe wesentliche Umstände verschwiegen und damit bewusst unvollständig berichtet.

 

Dr. Carsten Brennecke: „Das Landgericht Berlin hat die Potsdam-Legende Correctivs in allen Kernaussagen widerlegt und verboten. Am Ende bleibt vom Correctiv-Märchen ein Scherbenhaufen zurück. Correctiv hat gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt. Correctiv wurden als einseitige Meinungsmacher, als manipulative Politaktivisten enttarnt, die mit Journalismus nichts gemein haben.

Der angerichtete Schaden strahlt weit über Correctiv hinaus: Die Glaubwürdigkeit der Medien, die die falsche Legende ungeprüft weiter verbreitet haben, wurde beschädigt. Es liegt nun an diesen Medien, Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Dazu gehört ein selbstkritischer Umgang mit der vorschnellen ungeprüften Verbreitung von Nachrichten.

Correctiv hat als Quelle für echte Journalisten ausgedient.“