Claudia Roth scheitert vor LG Köln mit dem Versuch, ihr missliebige Meinungsäußerungen zu unterdrücken.

Das Landgericht Köln hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Claudia Roth gegen Markus Frohnmaier zurückgewiesen, mit dem Claudia Roth eine kritische Meinungsäußerung Frohnmaiers verbieten wollte.

Ausgangspunkt der Streitigkeit ist ein anwaltliches Abmahnschreiben, mit der sich Frau Roth auf folgende Aussage Frohnmaiers bezog:

„Wer immer wieder mantrahaft wiederholt, dass Multikulti funktioniert und glaubt, dass sei nur die sorgenfreie Wahl zwischen Ente süß-sauer und Falafel, der ist schuld, was an diesem Abend passiert ist. Meiner Meinung nach haben Leute wie Claudia Roth hier mittelbar mitvergewaltigt…nicht im juristischen Sinne, aber im übertragenen Sinne.“

Frohnmaier hatte dies in einem Interview in der ARD-Sendung „Kontraste“ gesagt, in dem er Kritik an einer Politik der offenen Grenzen übte. Er machte damit deutlich, dass die von ihm kritisierte Politik der offenen Grenzen auch Gefahren berge, die sich in Köln an Silvester realisiert haben könnten.

Frau Roth bezog die Aussage entgegen ihrem Wortlaut ausschließlich auf sich und mahnte Frohnmaier ab. Sie verkürzte das Zitat und verlangte von ihm die Unterlassung des folgenden Satzes, den er so nie gesagt hat:

„Claudia Roth hat in Köln mitvergewaltigt, nicht juristisch aber im übertragenen Sinne“.

Frohnmaier hatte die Abmahnung durch HÖCKER als unberechtigt zurückweisen und vorsorglich eine Schutzschrift mit seinen Argumenten bei Gericht hinterlegen lassen.

Nun ist Frau Roth mit ihrem Versuch gescheitert, die Aussage per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht Köln zu verbieten. Das Landgericht Köln hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit begründetem Beschluss vom 29.02.2016 zurückgewiesen (Aktenzeichen: 28 O 43/16). Der Argumentation Roths, es handele sich um ein „Facebook-Hassposting“ und eine unzulässige Schmähkritik, erteilte das Landgericht Köln eine klare Absage. Das Gericht folgte HÖCKERS Argumenten wie folgt:

„Hier ist die streitbefangene Äußerung „meiner Meinung nach haben Leute wie Claudia Roth hier mittelbar mitvergewaltigt“ aufgrund ihres Inhalts und ihres Kontextes als Meinungsäußerung einzuordnen, da der Antragsgegner durch die Äußerung nach dem Verständnis des Durchschnittsrezipienten Kritik an der seines Erachtens von der Antragstellerin unterstützen Politik gegenüber den nach Deutschland einreisenden Flüchtlingen übt und sie in die (Mit-)Verantwortung für die seines Erachtens auch von Flüchtlingen begangenen (Sexual-)Straftaten in Köln in der Nacht vom 31.12.2015 auf den 01.01.2016 nimmt.

Diese Äußerung ist entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht als unzulässige Schmähkritik einzustufen, die aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit herausfiele (…). Entgegen der Auffassung der Antragstellerin steht im Fokus der Äußerung des Antragsgegners nicht ihre persönliche Kränkung, sondern die Kritik an der von ihr unterstützten Politik gegenüber den nach Deutschland einreisenden Flüchtlingen. Keineswegs greift der Antragsgegner die Antragstellerin nach dem Verständnis des Durchschnittsrezipienten als Person in ihrer Privat- oder Intimsphäre an, sondern lediglich in ihrer Stellung als Politikerin (…). Zudem stellt der Antragsgegner (…) klar, dass er der Antragstellerin keine strafrechtlich relevante Verantwortung oder Mitschuld an den in der Silvester- bzw. Neujahrsnacht begangenen (Sexual-)Delikten gibt, sondern die Auffassung vertritt, dass sie aufgrund der von ihr unterstützten bzw. favorisierten Politik gegenüber den nach Deutschland einreisenden Flüchtlingen eine politische (Mit-)Verantwortung für diese Entgleisungen trägt. Diese Auffassung muss man nicht teilen, man muss sie jedoch im politischen Meinungskampf hinnehmen bzw. ihr argumentativ entgegentreten.“

Das überzeugt, denn Frohnmaiers Aussage ist zulässig:

Im politischen Meinungskampf sind auch überspitzte Formulierungen zulässig, insbesondere in heißen Wahlkampfzeiten. Wenn die Grünen Wahlwerbung verwenden, die die AfD mit Fotos von rechtsradikalen Skinheads in Verbindung bringt, dann müssen sie umgekehrt auch eine überspitzte sachliche Kritik an der eigenen Politik dulden.