Boykottaufruf von Meinungsfreiheit gedeckt - HÖCKER verteidigt Tierschutzverein erfolgreich gegen Inkriminierungsversuch durch Pelztierzüchter.

HÖCKER hat den Verein Deutsches Tierschutzbüro e.V. erfolgreich gegen den Versuch des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter verteidigt, ihm das Recht der freien Meinungsäußerung abzuerkennen.

Die Tierschützer hatten die Volksbank Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle im Rahmen einer öffentlichen Kampagne dazu aufgefordert, dem Zentralverband das Konto zu kündigen. Sie wiesen dabei unter anderem darauf hin, dass eine genossenschaftliche Bank, die mit Werten wie Respekt und Verantwortung werbe, keine Geschäfte mit „Tierquälern “ machen dürfe.

Der Verband ist nunmehr mit dem Versuch gescheitert, gegen den Boykottaufruf eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Osnabrück zu erwirken. Er hatte unter anderem vorgebracht, die Tierschützer würden die Öffentlichkeit täuschen und mit der Kampagne vornehmlich eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Sie seien demokratisch nicht legitimiert.

Das Landgericht Osnabrück ließ sich von den Denunzierungsversuchen des Verbands jedoch nicht beeindrucken und wies deren Eilantrag mit Urteil vom 29.11.2013 (12 O 2638/13) ab.

Es folgte dabei im Ergebnis dem Vortrag von HÖCKER, dass die Pelztierzüchtung ein aktuelles und in der Bevölkerung kontrovers diskutiertes Thema sei. Der Boykottaufruf sei sozial motiviert gewesen und habe nicht dem wirtschaftlichen Fortkommen der Tierschützer gedient. Trotz scharfer Kritik habe der Aufruf die Grenzen im Meinungskampf zulässiger Mittel nicht überschritten. Er sei daher als Mittel geistiger Auseinandersetzug hinzunehmen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Zentralverband hat Gelegenheit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Dr. Sven Dierkes:
Ich bin überzeugt, dass der Verband auch im Rahmen einer Berufung mit seinem Anliegen scheitern würde. Denn das Landgericht Osnabrück hat zu Recht festgestellt, dass Boykottaufrufe Teil des Meinungskampfs sind. Sie sind zulässig, soweit mit ihnen Belange von Interesse für die Allgemeinheit verfolgt werden und der Aufrufende nicht zu unseriösen Mitteln greift. An diese Spielregeln hat sich unser Mandant in jeder Hinsicht gehalten .