BILD und Harbusch verlieren schon wieder - Landgericht Köln erlässt Verbot zu 6. BILD-Bericht: Behauptungen der BILD zur Befassung von Kardinal Woelki mit Meldung im Fall Pilz verboten

Kardinal Rainer Maria Woelki hat durch HÖCKER auch in einem sechsten BILD-Bericht eine rechtswidrige Kernbehauptung des Chefredakteurs Nikolaus Harbusch verbieten lassen: Das Landgericht Köln hat Harbusch persönlich und der Verlegerin der BILD, Axel Springer SE, mit einer weiteren einstweiligen Verfügung Behauptungen zu Lasten von Kardinal Woelki untersagt (einstweilige Verfügung vom 25.08.2022, Az. 28 O 227/22, n.rkr.).

Im BILD-Artikel vom 05.07.2022 verbreitete Nikolaus Harbusch die Aussage „Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest“.

Das Landgericht Köln hat diese Aussage nun verboten und stellt in der Begründung des Verbots fest, Zitat:

„Danach hat der Antragsteller einen Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung der … Äußerung, die sich als unwahre Tatsachenbehauptung über den Antragsteller darstellt.“

Das Gericht bestätigt, dass der Leser die Äußerung als Tatsachenbehauptung versteht,
- dass sich Herr Kardinal Woelki persönlich damit befasst habe, ob zu Priester Pilz eine unter Kardinal Meisner versäumte Information des Bistums Dresden – Meißen nachgeholt wird,
- sowie als Tatsachenbehauptung versteht, dass sich Herr Kardinal Woelki bewusst dagegen entschieden habe, die Information nachzuholen.

Das Gericht bestätigt, dass Herr Kardinal Woelki die Unwahrheit dieser Behauptungen durch eidesstattliche Versicherungen glaubhaft gemacht.

Kardinal Woelki hat in dem Verfahren klargestellt, dass er gar keinen Anlass dafür hatte, sich mit der Nachholung der unter Kardinal Meisner versäumten Meldung zu befassen. Denn ihm war gar nicht bekannt, dass die Meldung noch vor seiner Amtsübernahme unter Kardinal Meisner versäumt wurde.

Natürlich hatten die Verlegerin Axel Springer SE und Herr Harbusch Gelegenheit, dem Gericht ihre Sicht der Dinge darzulegen. Das Gericht hat den Vortrag von Verlag und Autor berücksichtigt und das Verbot dennoch erlassen.

Dr. Carsten Brennecke: „Es ist mir unbegreiflich, warum die Axel Springer SE die immer wieder rechtswidrige Berichterstattung ihres Autors Nikolaus Harbusch immer noch nicht in den Griff bekommt. Harbusch braucht endlich Hilfestellungen. Es ist an der Zeit, dass die BILD-Redaktion und die Axel Springer SE gegen ihren Autor Nikolaus Harbusch wirksame Überwachungsmaßnahmen einleiten, die dazu führen, dass seine Berichte vor Veröffentlichung effektiv auf Fehler überprüft werden. Harbusch verspielt mit seinen Berichten das Vertrauen der BILD-Leser in eine seriöse und fundierte Berichterstattung!“