5.000 Euro Strafe für fehlerhafte Preisangaben auf Amazon Marketplace

Das Landgericht Köln hat einen Online-Händler zur Zahlung von 5.000 Euro verurteilt (Beschl. v. 12.7.2016, Az. 81 O 67/15, nicht rechtskräftig). Der Händler hatte im Sommer 2015 auf Amazon Waren angeboten und dabei in verschiedener Weise gegen die aus der Preisangabenverordnung (PAngV) resultierenden Pflicht zur Angabe korrekter Grundpreise verstoßen. Er hatte u.a. mit einem deutlich geringeren Grundpreis geworben, so dass die Verbraucher dachten, es würde sich um ein besonders günstiges Angebot handeln. Das Landgericht Köln erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung. Von diesem Verbot ließ sich der Händler jedoch offenbar nicht beeindrucken, sondern bot weiterhin Waren mit fehlerhaften Grundpreisangaben an.

Das Landgericht Köln hat daher wegen dieses Verstoßes auf Antrag eines Mandanten ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 festgesetzt, das an die Staatskasse gezahlt werden muss. Der Händler müsse für eine effektive Kontrolle der Angebote Sorge tragen und festgestellte Wettbewerbsverstöße sofort beseitigen, wovon vorliegend nicht ausgegangen werden könne, so der Kölner Richter.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig:

„Das Anhängen an fremde Angebote auf Amazon kann zu erheblichen rechtlichen Risiken führen, da man auch für die Richtigkeit der Angaben Dritter haftet.“